Schlagwort: VDK-NRW

  • Wer bekommt die 300-Euro-Pauschale? – Fragen und Antworten

    Wer bekommt die 300-Euro-Pauschale? – Fragen und Antworten

    Vieles zu der neuen Regelung ist noch unklar. Was bekannt ist, lesen Sie hier.

    Im dritten Entlastungspaket ist nun auch eine Pauschale für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen.
    Doch weil der Entwurf zum neuen Gesetz noch nicht vorliegt, sind viele Fragen noch offen. Der VdK versucht trotzdem, einige zu beantworten.

    Erhalten alle Rentnerinnen und Rentner die 300 Euro, auch Erwerbsminderungsrentner und Bezieher von Hinterbliebenen-Renten?

    Im Beschluss der Ampelkoalition zum dritten Entlastungspaket sind nur diejenigen genannt, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sowie die Versorgungsempfänger des Bundes. Der VdK geht aber davon aus, dass Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner auch die 300€ Pauschale erhalten. Für Witwen und Waisen ist das noch unklar. Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder treffen die Länder gerade eigene Regelungen.

    Bekommen Rentnerinnen und Rentner, die noch nebenbei arbeiten, auch die Pauschale?

    Ja. Allerdings fehlen noch Regelungen um auszuschließen, dass Menschen die Pauschale zweimal erhalten. Also im September über den Arbeitgeber und im Dezember über die Rentenversicherung.

    Wer bekommt sie sonst noch?

    Neu hinzugekommen sind neben Rentnerinnen und Rentner auch Studentinnen und Studenten, die eine Pauschale von 200 Euro erhalten. Schon vor dem dritten Entlastungspaket hatte die Bundesregierung zudem die 300 Euro-Pauschale auch für die Bezieherinnen und Bezieher von Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld zugesagt.

    Wer geht weiterhin leer aus?

    Alle, die weder arbeiten, noch Rente oder Sozialleistungen bekommen, noch Student sind. Dazu gehören vor allem pflegende Angehörige. Auch Mütter, die länger als 14 Monate aussteigen, also zum Beispiel drei Jahre in Elternzeit gehen, bekommen keine Pauschale. Und auch Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgeld gehen leer aus.

    Wird die Pauschale automatisch ausgezahlt oder muss sie beantragt werden?

    Die Pauschale wird automatisch ausgezahlt. Erwerbstätige erhalten sie über den Arbeitgeber im September. Rentnerinnen und Rentner über die Deutsche Rentenversicherung im Dezember. Menschen, die Grundsicherung im Alter bekommen, haben bereits im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.

    Werden auf die 300 Euro Sozialversicherungsabgaben fällig, zum Beispiel zur Krankenversicherung?

    Das Gesetz liegt noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass die Pauschale für Rentnerinnen und Rentner so wie die Pauschale für Erwerbstätige behandelt wird. Das hieße, sie ist sozialabgabenfrei muss aber versteuert werden. Alle, die kleine Renten haben, profitieren daher dann mehr als die mit sehr hohen Renten.

    Muss die Pauschale in der kommenden Steuererklärung angegeben werden?

    Ja, falls Sie sowieso eine Steuererklärung machen.

    Text: Heike Vowinkel / VdK

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  • NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    Sozialverband VdK NRW fordert Nachbesserungen mit klaren Zuständigkeiten für Menschen mit Behinderung

    Bundesweit sollen Menschen mit Behinderung einheitliche Unterstützungsleistungen bekommen – so sieht es das Bundesteilhabgesetz vor. Entsprechende Regelungen für Nordrhein-Westfalen müssen vom Landtag in Düsseldorf im Rahmen eines Ausführungsgesetzes festgelegt werden.

    Trotz einiger guter Ansätze wird der aktuell im Plenum behandelte Gesetzentwurf jedoch aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen nicht dazu beitragen, Leistungen aus einer Hand und wirklich gleiche Bedingungen in allen NRW-Kommunen zu schaffen.

    „Zunächst begrüßen wir die grundsätzliche Festlegung der Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung, zumindest auf Landesebene, sind nun gut geregelt“, betont der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge. Für die Betroffenen werde es jedoch zukünftig nicht einfacher, sich im bestehenden Paragrafen- und Zuständigkeitsdschungel zurechtzufinden. „Da Aufgaben an die Kommunen übertragen werden können, wird weiterhin ein Flickwerk unterschiedlicher Leistungen und Ansprechpartner in NRW bestehen bleiben“, prognostiziert Horst Vöge.

    Dieses gelte umso mehr, da die Eingliederungshilfe als Selbstverwaltungsaufgabe definiert werden soll und somit keiner Fachaufsicht des Landes unterliegt.

    Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen hofft nun auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, in dem er sich mit seinen Forderungen im Sinne der Menschen mit Behinderung einbringen wird.

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  • VdK Veranstaltung zum Thema „Inklusion“

    VdK Veranstaltung zum Thema „Inklusion“

    VdK LogoAnlässlich der Bundestagswahl veranstaltete der VdK Kreisverband Mönchengladbach im Haus Erholung ein Forum zum Thema „Inklusion“.

    Am Samstag, 06.07.2013 um 14:00 Uhr, nachdem der Vorsitzende Bernhard Wilms begrüßte und erläutert hatte warum dieses Forum stattfand, führte Peter Rumpel auf kabarettistische Art und Weise in das Thema ein. (mehr …)

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  • VdK NRW unterstützt Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

    VdKInklusion statt Fürsorge:
    „Um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können, sind Menschen mit Behinderung auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe angewiesen und werden somit in das System der Sozialhilfe gedrängt. (mehr …)

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