Schlagwort: verkaufsoffene Sonntage

  • Rat beschließt verkaufsoffene Sonntage 2023

    Rat beschließt verkaufsoffene Sonntage 2023

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses den Anträgen für die diesjährigen verkaufsoffenen Sonntage in den Stadtteilen zugestimmt.

    Es wurden verkaufsoffene Sonntage an vier Terminen genehmigt:

    • 11. Juni, ‚Kappesfest‘ in Rheindahlen: Traditionell leitet sich der Name des Festes von der früheren Tradition des Weißkohlanbaus (Kappes) ab. Ein musikalisches Rahmenprogramm, ein Biergarten und Postkutschenfahrten begleiten den Markt, der eine gute Mischung aus traditionellem Handwerk, heutigem Marktgeschehen und Präsentationen von Handel und Vereinen umfasst.

    • 25. Juni, Turmfest in Rheydt: Das Turmfest findet seit den 70er Jahren im Juni in Rheydt statt. Diese Tradition soll in diesem Jahr zum 44. Mal fortgeführt werden und Besuchende aus der Region anziehen. Das Turmfest erinnert an die Feier für den neuen „Helm“, den das Rathaus Rheydt nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg im Jahr 1977 erhielt.

    • 3. September, Herbstmarkt in Giesenkirchen: Der Herbstmarkt findet zum 20. Mal rund um den Konstantinplatz statt und bietet ein buntes Programm für die ganze Familie. Über 100 verschiedene Aussteller beteiligen sich an der Veranstaltung, die ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm abrundet.

    • 17. Dezember, ‚Advent in Rheydt‘: Den Weihnachtsmarkt gibt es in Rheydt seit 1984. Am 3. Advent wird er durch ein umfangreiches musikalisches und weihnachtliches Bühnenprogramm ergänzt.

    Gesetzlich ist festgelegt, dass jährlich höchstens an acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen. Ein öffentliches Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn die Verkaufsöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt oder, wenn sie der Stärkung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient. Die für eine Ladenöffnung sprechenden Gründe werden immer mit dem Sonn- und Feiertagsschutz abgewägt.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Der manipulierte Verbraucher

    Der manipulierte Verbraucher

    Wenn man in die Welt des Konsums eintritt, steht man unvermittelt unter der Dopamindusche. Dopamin, auch oft als „Glückshormon“ bezeichnet, sorgt bekanntlich für angenehme Gefühle und Wohlbefinden. Und genau diesen Zustand strebt beispielsweise die Werbung in uns Verbrauchern an. Aber nicht etwa, um uns eine Freude zu bereiten oder weil sie idealistische Interessen verfolgt! Vielmehr dient sie den Verkäufern und ihren Erfüllungsgehilfen, also den Werbetreibenden, dazu uns einzulullen, unseren Verstand zu benebeln.

    Warum tun sie das? Ganz einfach: um ihre Verkaufsziele auf bequemem Wege zu erreichen! Das könnten sie natürlich auch, indem sie den Konsumenten über ihre Produkte informieren. Aber insbesondere sachliche Informationen werden oftmals ignoriert, weil sie kaum auffallen bzw. Aufmerksamkeit erregen. Oder sie rufen gar Widerspruch und Kritik auf Seiten des Käufers hervor. Und das gefällt den Verkäufern gar nicht. Sie fahren daher bevorzugt auf der emotionalen Schiene,  denn dann haben sie leichteres Spiel mit uns: Sie können uns einlullen, unseren Denkapparat umgehen und uns so manipulieren. Das gelingt ihnen umso mehr, je weniger Sachinformationen sie uns anbieten und je mehr sie unsere Emotionen bzw. Gefühle ansprechen.

    Das ist eine sehr erfolgreiche Strategie! Wenn es stimmt, dass unsere Gefühle die „wahren Entscheider“ sind, haben wir Konsumenten schlechte Karten! Wohlige Gefühle und gute Stimmung sorgen nämlich dafür, dass unser kritischer Verstand (mehr oder weniger) außer Kraft gesetzt wird. Dies lässt unseren Gefühlen freie Bahn – und das wiederum ist gar nicht gut für unser Portemonnaie. Denn in positiver Stimmung sitzt das Geld lockerer, neigen wir verstärkt dazu, unsere materiellen Bedürfnisse durch Kauf von Gütern zu befriedigen. Kein Wunder also, dass emotionalisierende Werbung ein so erfolgreiches Instrument der Verführung ist. Und dass es sich offensichtlich lohnt, bezeugen die jährlichen Werbeausgaben, die allein 2019 mehr als 21 Milliarden € betrugen.

    Aber nicht nur in der Werbung setzen Verkäufer auf unseren „emotionalen Schwachpunkt“. Nur allzu leicht erliegen wir auch dem Charme einer attraktiven Verkaufsraumgestaltung im Einzelhandel. Mehr noch als früher setzt man heute – vor allem im sog. „Erlebnishandel“ – auch hier voll auf unsere Emotionen. Das zahlt sich insbesondere deshalb für den Verkäufer aus, weil rund 70% aller Kaufentscheidungen am Ort des Verkaufs, am „Point of Sale“, getätigt werden.

    Die Zutaten für eine konsumentenfreundliche Produktdarbietung sind vielfältig, die gewählten Instrumente der Verführung kreativ: an- und aufregende Inszenierung der Waren in verführerischer Dekoration und vor begeisternder Kulisse, untermalt von Musik, farblichen sowie olfaktorischen, auf den Geruchssinn abstellenden Reizen. Das erlebnisorientierte Ambiente kommt unserem hedonistischen, lustvollen, auf Sinnenschmaus setzenden Verlangen sehr entgegen. Manche Konsumentenforscher behaupten, es ginge uns Menschen um die Emotion „an sich“. Falls es stimmt, kommen wir im entsprechend drapierten Einkaufszentrum garantiert auf unsere Kosten.

    Apropos Kosten: Die Gefahr, dass uns Konsumenten der Ausflug in solche Erlebnistempel einiges an „Kosten“ beschert, liegt auf der Hand! Denn wie wir bereits wissen: Emotionen sind es letztendlich, die unsere Kaufentscheidung maßgeblich lenken. Und das ist nicht immer von Vorteil für uns.

    Manipulation durch den Verkäufer erschöpft sich allerdings nicht in ausgefeilten Werbestrategien oder auf Sinnenkitzel setzende Ladengestaltung; auch ein geschickt angelegtes Verkaufsgespräch kann zur Konsumfalle für uns Verbraucher werden. Die Verkaufskraft hat vielerlei Möglichkeiten (durch überzeugende Verkaufsargumentation, durch sein Auftreten und sogar durch sein Äußeres), seinen Beitrag zur Gewinnsteigerung seines Unternehmens zu leisten – und natürlich zur Erhöhung seiner Verkaufsprovision.

    Alles in allem bewegen wir Konsumenten uns auf einem Terrain, auf dem viele vom Verkäufer und seinen Helfershelfern aus der Werbeindustrie raffiniert ausgelegte Köder auf uns lauern. Wir bemerken sie nur selten. Aber sie sind da: in der Werbung, im Verkaufsraum oder beim Verkaufsgespräch. Das sind die Instrumente der Manipulation. Und sie sind deshalb für uns so gefährlich, weil sie auf unsere wunden Punkte setzen.

    Es sind aber nicht nur unsere Emotionen oder Gefühle, auf die die Attacken der Verkäufer zielen. Daneben befindet sich auch unser Unbewusstes im Visier ihrer manipulativen Manöver, weil es ihnen zumeist schutzlos ausgeliefert ist. Und auch uns lieb gewordene und oft hilfreiche „Entscheidungshelfer“ bzw. Einkaufsprinzipien wie „Teuer ist gut!“ oder „Was anderen gefällt, könnte auch für mich gut sein!“ sind vor ihnen nicht sicher, weil sie von Verkäufern gerne ausgehöhlt und für ihre Zwecke missbraucht werden.

    Von alldem und noch mehr erzählt das Buch „Der manipulierte Verbraucher“ von Wolfgang Beyen. Der Autor thematisiert die Fallen, in die wir bei unserem Konsum tappen und denen wir nur schwer entgehen können. Aber es ist – in Grenzen jedenfalls – möglich! Wie uns dies gelingen kann, auch darüber informiert das Buch.

    „Der manipulierte Verbraucher“ ist im Beyenverlag unter der ISBN: 978-3-00-065396-4 erschienen. Es ist erhältlich zum Preis von 11,95 Euro im Buchhandel oder direkt beim Beyenverlag, E-Mail: beyenverlag@web.de.

    2 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Verkaufsoffene Sonntage werden genauer betrachtet – Endlich

    Nur acht von vierzehn Anträge der Mönchengladbacher City-Managements erfüllen die neuen, kritischeren Auflagen zur Genehmigung von solchen offenen Sonntagen.

    Ab dem 17. Januar werden sich die Bezirksvertretungen mit diesem Thema befassen, bevor der Rat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 16. Februar, einen abschließenden Beschluss fassen wird.

    Nach neuester Rechtsprechung muss u.a. die Zahl der „anlassbezogenen“ Besucher, welche die eigentliche Veranstaltung besuchen, im Vordergrund stehen und höher sein als die aus der Ladenöffnung resultierende Anzahl an Besuchern.

    Vor dem Hintergrund der geänderten komplexen Rechtsprechung hatte das Ordnungsamt schon im vergangenen Jahr die Gewerbetreibenden informiert und umfangreiche Hilfestellungen für die Antragstellung geleistet.

    Insgesamt 14 Anträge wurden von den City-Managements und Gewerbekreisen eingereicht. Diese Anträge hat das Ordnungsamt jetzt zur weiteren politischen Beratung ausgewertet und kommentiert. Das Ergebnis: Acht Anträge erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen, machen differenzierte Angaben zu den Besucherzahlen und grenzen den Veranstaltungsort räumlich ein. Bei sechs Anträgen sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht als gegeben an. Es handelt sich dabei um die Anträge für das Frühlingsfest am 30. April, das Cityfest am 8. Oktober, das Herbstfest am 12. November und den Weihnachtsmarkt am 3. Dezember in Stadtmitte, für das Fest am See in Wickrath am 30.Juli sowie für den Weihnachtsmarkt in Rheydt am 10. Dezember.
    Es darf mit heftigen politischen Diskussionen gerechnet werden.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Bürgerbegehren gegen verkaufsoffene Sonntage erfolgreich –  leider nicht in Mönchengladbach

    Bürgerbegehren gegen verkaufsoffene Sonntage erfolgreich –
    leider nicht in Mönchengladbach

    Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW:

    Die Münsteraner sind gegen mehr verkaufsoffene Sonntage in ihrer Stadt. In einem Bürgerentscheid am Sonntag votierten 52,8 Prozent der Abstimmenden gegen zusätzliche Sonntage mit geöffneten Geschäften. Ein Bürgerbegehren des Bündnisses „Freier Sonntag für Münstereraner“ war damit erfolgreich. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 22,4 Prozent.

    Der Stadtrat hatte im Mai mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verkaufsoffene Sonntage am ersten und zweiten Adventssonntag sowie am Hansemahl- und Herbstsend-Sonntag beschlossen. Diese Regelung sollte bis 2019 gelten. Die Gewerkschaft Verdi hatte zusammen mit kirchlichen Gruppen ein Bürgerbegehren hiergegen initiiert.

    Der Sonntag sei ein besonderer Tag und gebe der Woche einen Rhythmus und eine Struktur, hatten die Bürgerbegehrensinitiatoren argumentiert. Dieser wahrnehmbare Wechsel von Arbeit und Ruhe, Anspannung und Ausspannen, Gefordert-Sein und Sich-Fallenlassen sei für den Einzelnen und für eine Gesellschaft lebensnotwendig.

    SPD und Linke befürchteten negative Auswirkungen für Arbeitnehmer. Der verkaufsoffene Sonntag habe für viele Einzelhandelsbeschäftigte gerade in kleinen Läden negative Folgen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhielten dort oft keine entsprechend höhere Vergütung. Diese erfolge lediglich auf freiwilliger Basis. Es bestehe oft kein finanzieller Ausgleich für die zu leistende Mehrarbeit am normalerweise freien Sonntag. Die Umwandlung des Sonntags zu einem gewöhnlichen Werktag bedeute für die Beschäftigten selten mehr Geld, sondern weit häufiger eine zusätzliche Belastung des familiären Miteinanders.

    Die CDU hatte argumentiert, dass Münster im Wettbewerb mit anderen Städten stehe. Ein Verbot verkaufsoffener Sonntage werde zum Nachteil des mittelständischen Handels in der Stadt vor allem die Online-Großvertriebe fördern. Die vom Rat beschlossene Lösung sei nach zehnjähriger Diskussion zustande gekommen. Man sei sich einig gewesen, dass es mit einem Verkaufssonntag vor Weihnachten nicht gegen die christlich geprägte Sonntagsruhe gehe, zumal die Geschäfte erst ab 13 Uhr öffneten. Stark katholisch geprägte Länder wie Italien oder Spanien kennten überhaupt keine Einschränkungen für Ladenöffnungszeiten. Die Kirche sei dort damit einverstanden.

    Der Bürgerentscheid in Münster war nach Angaben der Initiative „Mehr Demokratie“ die bundesweit erste Abstimmung über die Sonntagsöffnung von Geschäften. In Bottrop hatte es 2011 ein Bürgerbegehren gegen einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben, das aber nicht zur Abstimmung gekommen war, weil die Stadt mit dessen Initiatoren einen Kompromiss ausgehandelt hatte.

    Mehr Informationen: Bürgerentscheid über verkaufsoffene Sonntage in Münster

    www.nrw.mehr-demokratie.de/muenster.html

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!