Rat beschließt verkaufsoffene Sonntage 2023

Rathaus Abtei

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses den Anträgen für die diesjährigen verkaufsoffenen Sonntage in den Stadtteilen zugestimmt.

Es wurden verkaufsoffene Sonntage an vier Terminen genehmigt:

• 11. Juni, ‚Kappesfest‘ in Rheindahlen: Traditionell leitet sich der Name des Festes von der früheren Tradition des Weißkohlanbaus (Kappes) ab. Ein musikalisches Rahmenprogramm, ein Biergarten und Postkutschenfahrten begleiten den Markt, der eine gute Mischung aus traditionellem Handwerk, heutigem Marktgeschehen und Präsentationen von Handel und Vereinen umfasst.

• 25. Juni, Turmfest in Rheydt: Das Turmfest findet seit den 70er Jahren im Juni in Rheydt statt. Diese Tradition soll in diesem Jahr zum 44. Mal fortgeführt werden und Besuchende aus der Region anziehen. Das Turmfest erinnert an die Feier für den neuen „Helm“, den das Rathaus Rheydt nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg im Jahr 1977 erhielt.

• 3. September, Herbstmarkt in Giesenkirchen: Der Herbstmarkt findet zum 20. Mal rund um den Konstantinplatz statt und bietet ein buntes Programm für die ganze Familie. Über 100 verschiedene Aussteller beteiligen sich an der Veranstaltung, die ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm abrundet.

• 17. Dezember, ‚Advent in Rheydt‘: Den Weihnachtsmarkt gibt es in Rheydt seit 1984. Am 3. Advent wird er durch ein umfangreiches musikalisches und weihnachtliches Bühnenprogramm ergänzt.

Gesetzlich ist festgelegt, dass jährlich höchstens an acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen. Ein öffentliches Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn die Verkaufsöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt oder, wenn sie der Stärkung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient. Die für eine Ladenöffnung sprechenden Gründe werden immer mit dem Sonn- und Feiertagsschutz abgewägt.

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