Im Oktober hat der Landtag NRW dem Entwurf der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“ zugestimmt.
Im Teil 2 der Verordnung werden zahlreiche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie zum Beispiel, Fristen, Prüfmethoden und Prüfbescheinigungen geregelt.
Mit der Bekanntgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW am 9. November ist die neue Verordnung in Kraft getreten. Zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen gehören folgende Punkte:
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