Vom Ergebnis einer „Vollversammlung der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz“ ist zu berichten. Die Bischöfe wollen dem protestantischen Ehepartner eines katholischen Christen die Teilnahme an der Eucharistie erlauben. Seelsorger vor Ort seien vor eine „dringende pastorale Aufgabe“ gestellt, erklärte Kardinal Marx, Vorsitzender der Bischofskonferenz. Man habe ein Dokument erarbeitet, um zu einer „verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen“.
„Möglichkeiten“ werden geprüft. „Verantwortbare Entscheidungen“ werden den Partnern abverlangt. Unabdingbar soll es sein, dass ein Seelsorger vor der Zulassung des nichtkatholischen Ehepartner zur Kommunion mit den Betroffenen über deren Glauben sprächen und sicherstellten, dass beide die katholische Eucharistielehre teilten. Es müsse ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ vorhanden sein, „das es nach dem Kirchenrecht möglich mache, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn trete.“
Gehen Sie davon aus, Herr Kardinal, dass jemand das ernst nimmt? Glauben Sie wirklich, dass diejenigen, die noch einen Gottesdienst besuchen, sich von Ihnen den Empfang der Kommunion erlauben oder verbieten lassen? Sind Ihnen Begriffe wie „persönliche Gewissensentscheidung“ oder „mündige Christen“ abhanden gekommen?
Sie kommen zu spät, Herr Kardinal. Vor fünfzig Jahren habe ich während meiner aktiven Seelsorge-Tätigkeit Partnern, die in „konfessionsverschiedener Ehe“ lebten, die Kommunion gereicht, wenn sie mich darum baten. Wie katholisch oder evangelisch sie dachten und lebten, entschieden sie selbst. Gemeinsam zum „Tisch des Herrn“ zu gehen, war Zeichen und Beweis ihrer persönlichen Verbundenheit miteinander und mit Gott.
Der damalige Kölner Kardinal Frings hatte in seiner kleinen Schrift „Interkommunion“ formuliert, was Ihnen fünfzig Jahre später wieder einfällt: „Wenn der betreffende evangelische Christ im Hinblick auf die Eucharistie katholisch denkt“, darf er kommunizieren. Denk-Prozesse haben stattgefunden. Der Kardinal erwartete keine Antwort.
Sie kommen zu spät, Herr Kardinal. Sie laufen einem Zug hinterher, der den Bahnhof verlassen hat. Glauben Sie, dass jene Tausende, die z. B. bei einem Katholikentag den „Leib des Herrn“ empfangen wollen, vorher Gewissenserforschung betrieben oder seelsorglichen Rat eingeholt haben, ob sie sich „Herr, bin ich würdig?“ gefragt haben?
Sie kommen zu spät, Herr Kardinal. Glauben Sie, dass die kontinuierlich schrumpfende Zahl derer, die noch am Gottesdienst teilnehmen – sofern einer angeboten wird – sich vorher fragt, ob sie „im Hinblick auf die Eucharistie katholisch denken“? Sind sie nicht froh, wenn überhaupt noch jemand kommt, und es Gemeinden gibt, in denen noch Eucharistie gefeiert wird?
Ich weiß nicht, wie die „Gemeinschaft der Gemeinden“ in Mönchengladbach auf Ihre Deklaration reagiert. Vielleicht, so hoffe ich, wird sie als „Orientierungshilfe“ wunschgemäß zur Kenntnis genommen und vergessen.
Jenem Diakon, welcher bei einer „Narrenmesse“ in St. Gangolf /Heinsberg dem evangelischen Pfarrer die Kommunion spendete, wird der Bischof den Marsch geblasen haben. „Na und?“ frage ich. „Wenn liturgische Missbräuche nachgewiesen werden, sind disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen“, lautet die offizielle Erklärung. Welche Strafmaßnahmen hat sich der Aachener Bischof wohl ausgedacht oder erlassen?
Zweimal im Jahr feiern katholische und evangelische Christen in unserer Stadt Mönchengladbach gemeinsam einen ökumenischen Gottesdienst. Wenn das z. B. aus Anlass des evangelischen Reformationfestes der Fall ist, entfällt der katholische Gottesdienst. Glauben Sie, Herr Kardinal Marx, dass sich die katholischen und evangelischen Teilnehmer vorher fragen, „ob sie ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis verspüren“ und Gewissenserforschung betreiben zur Frage „Wie halte ich es mit der Teilnahme am Abendmahl?“
Glauben Sie, Herr Kardinal, dass am kommenden „Weißen Sonntag“ evangelische Väter und Mütter in unserer Stadt freiwillig in der Bank sitzen bleiben, wenn andere Eltern mit ihrem Kommunionkind zum Altar gehen, um auch die Kommunion zu empfangen? Oder sind nichtkatholische Elternteile vorher auf Geheiß so „geimpft“ worden, dass sie diesen Schritt nicht wagen?
Sie kommen nicht nur zu spät, Herr Kardinal. Sie laufen einem Zug hinterher, der an keinem Bahnhof mehr hält.
