Ziel: Stärkere Transparenz bei Vorstandsvergütungen
Ausgehandelt werden die Vorstandsbezüge vom Aufsichtsrat , also alles wie gehabt?
Nicht ganz. Der entscheidende Unterschied ist: künftig soll die Hauptversammlung die Gehälter der Vorstände von Aktiengesellschaften direkt beschließen.
Dem Aufsichtsrat gehören auch die Vertreter der Arbeitnehmer an, die die Interessen der Belegschaft wahren sollen. Auch sie haben aber in einigen Fällen hohe Gehälter nicht gestoppt.
Die Koalition will mit der Änderung des Aktiengesetzes erreichen, dass die Hauptversammlung alle Vorstandsgehälter genehmigen muss. (mehr …)
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