Fraktionsantrag für die Ratssitzung am 22. Mai wurde gestellt
Die FDP fordert die Aufhebung der Satzung der Stadt zu den Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen.
Die Ende Februar vom Landtag beschlossene Novelle des Landeswassergesetzes sieht eine Fristenregelung für die von einer Prüfpflicht betroffenen Wasserschutzgebiete vor, so dass die Notwendigkeit einer kommunalen Regelung entfällt.
Die FDP betont, dass nach wie vor keine Nachweise für die Belastung des Grundwassers durch private Abwasserleitungen vorliegen, so dass eine durch die Stadt verfügbare Pflicht zu einer Dichtheitsprüfung eine unsinnige Belastung der Bevölkerung wäre. (mehr …)
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