150 Euro Corona-Sonderzahlung für Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Foto: VDK

Mitteilung der Stadtverwaltung: 150 Euro als finanzielle Unterstützung während der Corona-Pandemie erhalten Mitte Mai alle erwachsenen Personen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben.
Die Sonderzahlung erhalten insbesondere leistungsberechtigte Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten und die Sonderzahlung nicht bereits von der Kindergeldkasse erhalten haben.

Aus technischen Gründen wird der Betrag nicht mit der monatlichen Zahlung, sondern als einmalige Überweisung in der ersten Maihälfte ausgezahlt.

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