Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass es aufgrund einer landesweiten Neuregelung ab sofort eine neue zusätzliche Parkerleichterung für Schwerbehinderte gibt.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt mit dem Merkzeichen „G“ (für Gehbehinderung) und einen Grad der Behinderungen von mindestens 80 Prozent haben. Die Parkerleichterung berechtigt unter anderem zum kostenfreien Parken an Parkscheinautomatenplätzen oder im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden. Die Berechtigung gilt allerdings nur in Nordrhein-Westfalen. Das Ordnungsamt an der Hauptstraße 162 – 168 stellt die Parkerleichterung auf Antrag aus.

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