Bürgerbegehren hat notwendiges Quorum von vier Prozent der Wahlberechtigten erreicht

Übergabe der Unterschriften-Listen an den Oberbürgermeister im Rathaus am 12. Februar 2019

Das Bürgebegehren „Kein Verkauf von Haus Erholung! – # Not for sale“ hat das gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erforderliche Unterschriftenquorum von vier Prozent der Wahlberechtigten erreicht.
Darüber hat die Stadt Mönchengladbach heute die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und die Ratsfraktionen informiert.

Zum maßgeblichen Stichtag (Abgabe der Unterschriftenlisten), dem 12. Februar 2019, waren 209.055 Kommunalwahlberechtigte in Mönchengladbach registriert. Die notwendige Mindestzahl der Unterschriften beträgt demnach 8.362. Nach Angabe der Bürgerinitiative wurden 12.455 Unterschriften abgegeben. Es wurden 8.600 Unterschriften geprüft und für gültig befunden. Da somit die Mindestanzahl an gültigen Unterschriften erreicht ist, wurde auf eine weitere Prüfung von Unterschriften verzichtet. Der Rat wird sich nunmehr in seiner Sitzung am 27. März 2019 mit dem Bürgerbegehren befassen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 11. Oktober 2018., in einem Vergabeverfahren im ersten Schritt Interessenten für den Kauf von Haus Erholung und den Bau eines Hotels auf dem städtischen Nachbargrundstück zu finden. Im zweiten Schritt sollen diese Interessenten, sofern sie die Anforderungen in der Ausschreibung erfüllen, konkrete Planungen erarbeiten. Ob und gegebenenfalls welche dieser Planungen realisiert werden soll, soll abschließend der Rat entscheiden.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens setzen sich dafür ein, dass das Grundstück des „Haus Erholung“ weiterhin Eigentum der Stadt Mönchengladbach bleibt und der Ratsbeschluss vom 11. Oktober, mit dem die Verkaufsabsicht beschlossen wurde, aufgehoben wird.

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