Bezirksregierung gibt grünes Licht: Rheydter Stadtzentrum ist jetzt Denkmal

Die Hauptstraße in Rheydt zur Nachkriegszeit in den 50er Jahren. Seit 1. August ist es amtlich: Das Rheydter Stadtzentrum ist mit Genehmigung der Bezirksregierung zum Denkmal und damit zum besonders geschützten Bereich erklärt worden. Damit ist die sogenannte „Denkmalbereichsatzung zum Schutz des Innenstadtbereichs Rheydt“, die unter anderem vom Planungs- und Bauausschuss und Rat nach einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen wurde, in Kraft getreten. Die Untere Denkmalbehörde und der Landschaftsverband Rheinland haben dazu eine entsprechende Abgrenzung erarbeitet, die das zu schützende Gebiet umreißt. Demnach fällt genau der Bereich zwischen Limitenstraße, Gartenstraße, Hauptstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Stresemannstraße unter Denkmalschutz, der die für die Innenstadt von Rheydt typische Architektur der 1950er Jahre mit seiner klar gegliederten Formensprache aufweist.

“Mit der Denkmalschutzsatzung haben wir nun ein Regelwerk, das die nachgewiesene städtebauliche und architektonische Qualität in der Rheydter Innenstadt bewahrt. Das ist für die notwendige Entwicklung in Rheydt eine gute Grundlage“, so Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

Markantes Merkmal der Hauptstraße ist die Kammbebauung. „Es ist schon etwas ganz Besonderes, wenn ein Gebiet dieser Größenordnung zum Denkmalbereich erklärt wird“, freut sich Dr. Karl-Heinz Schumacher, Leiter der Unteren Denkmalbehörde.
Der Schutz der vorhandenen Architektur geht mit Auflagen für die Hauseigentümer einher.
So müssen zukünftig bauliche Veränderungen, wie etwa ein neuer Anstrich, neue Fensterrahmen oder Fassadenveränderungen dem Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz / Unteren Denkmalbehörde zur Erlaubnis vorgelegt werden.
Das gilt auch für Werbebanner und –tafeln, deren Handhabung in der ebenfalls von der Politik beschlossenen und bereits seit längerem in Kraft getretenen Werbe- und Gestaltungssatzung festgehalten ist. „Beide Satzungen greifen hier ineinander“, so Dr. Karl-Heinz Schumacher.

Die Denkmalbereichssatzung strebt insbesondere auch den Schutz des Gebiets-Grundrisses an, auf dem einst der Wiederaufbauplan basierte. Heute noch sichtbares markantes Merkmal der Architektur in der Hauptstraße ist vor allem die “Kammbebauung”, die vor- und zurückspringende Häuserzeile mit ihrer streng geometrischen Anordnung. Diese Kammbebauung geht auf den früheren Stadtplaner und Architekten Alfons Leitl (1909 – 1975) mit dem von ihm entwickelten und nach ihm benannten “Leitl-Plan” zurück. Der Wiederaufbauplan, der von Rheydt aus NRW-weit eine Vorreiterrolle einnahm und in das damalige Wiederaufbaugesetz mündete, hatte für den Neubau der Stadt Rheydt nach den Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg bis in die 1960er Jahre seine Gültigkeit und legte wichtige Merkmale für das städtebauliche Bild der Rheydter Innenstadt fest. Eine zuvor erstellte Bestandsanalyse bestätigte die Aussagen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), dass Teile der Wiederaufbauplanung und vor allem die Strukturen an der Hauptstraße die Merkmale eines Denkmalbereiches erfüllen.

Zum Hintergrund: Der Leitl-Plan ist die Grundlage für den Neuaufbau der bis zu 80 Prozent zerstörten Stadt Rheydt nach dem Zweiten Weltkrieg. Bis in die 1960er Jahre hinein hatte er seine Gültigkeit und legte wichtige Merkmale für das städtebauliche Bild der Rheydter Innenstadt. Alfons Leitl und sein Team nutzten 1947 die Chance, die zu über 90 Prozent zerstörte Innenstadt neu zu überplanen. Dabei wurde der Verkehr auf zwei Achsen gebündelt. Es entstand die Nord-Süd-Achse durch die Erweiterung der Limitenstraße, die erstmals direkt mit der Gartenstraße verbunden wurde. Ebenso wurde die für den Ausbau vorgesehene Stresemannstraße mit der Gracht als Ost-West-Achse verbunden. Schwerpunkte des ersten Bauleitplans nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Entlastung des Marienplatzes vom Durchgangsverkehr, die Verlagerung des Nord-Süd-Verkehrs auf die neue Achse Limiten-/ Gartenstraße, der Aufbau der Hauptstraße als neue Hauptgeschäftsstraße mit der Errichtung der bis heute typischen Kammbebauung und die Vergrößerung des Marktplatzes durch die Rücknahme der Bauflucht an der Westseite.
(pmg)

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