Das Bürgebegehren „Kein Verkauf von Haus
Erholung! – # Not for sale“ hat das gemäß der Gemeindeordnung NRW und der
Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Durchführung von Einwohneranträgen,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erforderliche Unterschriftenquorum von
vier Prozent der Wahlberechtigten erreicht.
Darüber hat die Stadt Mönchengladbach heute die Vertretungsberechtigten des
Bürgerbegehrens und die Ratsfraktionen informiert.
Zum maßgeblichen Stichtag (Abgabe der Unterschriftenlisten), dem 12. Februar
2019, waren 209.055 Kommunalwahlberechtigte in Mönchengladbach registriert. Die
notwendige Mindestzahl der Unterschriften beträgt demnach 8.362. Nach Angabe
der Bürgerinitiative wurden 12.455 Unterschriften abgegeben. Es wurden 8.600
Unterschriften geprüft und für gültig befunden. Da somit die Mindestanzahl an
gültigen Unterschriften erreicht ist, wurde auf eine weitere Prüfung von
Unterschriften verzichtet. Der Rat wird sich nunmehr in seiner Sitzung am 27.
März 2019 mit dem Bürgerbegehren befassen.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Rates der Stadt
Mönchengladbach vom 11. Oktober 2018., in einem Vergabeverfahren im ersten
Schritt Interessenten für den Kauf von Haus Erholung und den Bau eines Hotels
auf dem städtischen Nachbargrundstück zu finden. Im zweiten Schritt sollen
diese Interessenten, sofern sie die Anforderungen in der Ausschreibung
erfüllen, konkrete Planungen erarbeiten. Ob und gegebenenfalls welche dieser
Planungen realisiert werden soll, soll abschließend der Rat entscheiden.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens setzen sich dafür ein, dass das Grundstück
des „Haus Erholung“ weiterhin Eigentum der Stadt Mönchengladbach
bleibt und der Ratsbeschluss vom 11. Oktober, mit dem die Verkaufsabsicht
beschlossen wurde, aufgehoben wird.
Bürgerbegehren hat notwendiges Quorum von vier Prozent der Wahlberechtigten erreicht

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