Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
In den vergangenen Jahrzehnten hat in der Innenstadt von Rheydt die Dominanz von Werbeanlagen an Einzelhandels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben stark zugenommen und das historische Stadtbild sichtbar verändert.
Mit der Absicht, auf die Ladenlokale aufmerksam zu machen und die Wirkung anderer Werbeanlagen zu überbieten, sind die gestalterischen Ansprüche an Werbeanlagen in den Hintergrund gerückt. Die Anzahl und Dimensionierung der Werbeanlagen ist hingegen gestiegen. Werbeanlagen variieren hinsichtlich Art, Größe, Form, Werkstoff, Farbgebung und Anbringungsort stark und verursachen ein sehr heterogenes Bild.
Das Stadtbild wird von Werbeanlagen dominiert und überprägt – zu Lasten des charakteristischen Erscheinungsbildes des Ortskerns, seiner Aufenthaltsqualität und der architektonischen und individuellen Gestaltung vorhandener und künftiger Gebäude.
Vor diesem Hintergrund ist vom Fachbereich Stadtentwicklung und Planung der Stadt der Entwurf einer Werbeanlagensatzung erarbeitet worden. Ziel dieser Satzung ist die Aufwertung der Rheydter Innenstadt und die Förderung der Stadtbildqualität durch eine an die Architektur und ihre Gliederung angepasste, stadtbildverträgliche und nach einheitlichen Kriterien gestaltete Werbung. Unter Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen Notwendigkeit von Werbeanlagen wird ein verträgliches Miteinander von Baukörpern und Werbeanlagen bzw. eine angemessene Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung angestrebt.
Dazu werden im Rahmen der Werbeanlagensatzung verbindliche Regelungen über die Zulässigkeit von Werbeanlagen und Warenautomaten sowie zum Anbringungsort und zur Gestaltung, das heißt zu Schriftart, Farbgebung und Größe von Werbeanlagen getroffen. Werbeanlagen und Warenautomaten sollen zukünftig nur noch am Ort der Leistung zulässig sein. Darüber hinaus werden unter anderem ausgewählte Fassadenbereiche, wie z.B. der Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses oder über mehrere Geschosse reichende, geschlossene Wandbereiche für die Montage von Werbeanlagen bestimmt.
Der Entwurf der Werbeanlagensatzung wurde in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Süd und in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 2. Juni vorgestellt. Danach soll ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, in dem die Öffentlichkeit informiert wird und unter anderem Bürger und Einzelhändler Stellung zum Satzungsentwurf nehmen können. Über die genauen Termine informiert die Stadtverwaltung nach der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses.