Beschließt der Stadtrat nächste Woche die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B von 620 % auf 792 % ?
Es sieht ganz danach aus, in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses war lediglich die Partei DIE LINKE gegen diese Erhöhung.
Als hochverschuldete Kommune ist die Stadt auf diese Mehreinnahmen angewiesen. Dabei gibt es jedoch auch Ungerechtigkeien: Es werden vor allem Eigenheimbesitzer stärker belastet, aber auch Mieter in Mehrfamilienhäuser werden stärker zur Kasse gebeten, das kann zu sozialen Verwerfungen führen.
Marcel Klotz, OB-Kandidat der Grünen, zieht folgendes Fazit: „Die Grundsteuer-Reform steht auf wackeligen Füßen. Weitere Klagen dürften vor Gerichten verhandelt werden. Eine grundlegend andere Vorgehensweise, wie z.B. die in den Niederlanden, wo der Kaufpreis/Marktwert als Hauptgrundlage angesetzt wird, ist möglicherweise zu einfach. Wie so oft geht man in Deutschland gerne den komplizierten Weg.“
Eine vom Finanzministerium angedachte Lösung, in der man die Grundsteuer nochmals differenziert mit unterschiedlichen Hebesätzen belegt, also z.B. getrennt nach Wohngebäuden und Gewerbegebäuden, ist derzeit nicht umsetzbar. „Die Rechtssicherheit ist aktuell nicht gegeben“, so Klotz. „Es liegen zwei unterschiedliche Gutachten vor, die jeweils zu anderen Bewertungen kommen. Wir können es uns also nicht leisten, diesen Weg zu gehen, es würden viele Klagen eingereicht werden. Daher plädiere ich dafür, zunächst abzuwarten, wie Gerichte diese Frage entscheiden.“ Auch die IHK warnte bereits vor einer Differenzierung der Gewerbesteuer. Verständlich, denn die deutlichen Reduzierungen für Gewerbegebäude würden so wieder verloren gehen.

