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Mönchengladbacher Zeitung

Im November können alle Einwohner*innen ab 60 Jahren per Briefwahl den Seniorenrat wählen

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung vom 9. Juli beschlossen, Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates zu ändern und damit den Weg für eine Briefwahl endgültig freizumachen.

Der erste Seniorenrat war noch durch eine Delegiertenversammlung gewählt worden. Das ändert sich jetzt: Der nächste Seniorenrat kann im November 2025 von allen Einwohner:innen der Stadt ab 60 Jahren gewählt werden. Das sind rund 82.000 Wahlberechtigte.

Die Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates wurden entsprechend angepasst. Die wichtigsten darin formulierten Eckpunkte sind:

Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl.

Wahlberechtigt sind alle Menschen, die am Wahltag 60 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach haben.

Jede:r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Für den Seniorenrat kandidieren können nur Einzelpersonen. Sie benötigen mindestens 15 Unterstützungsunterschriften von Personen, die wahlberechtigt sind.

Wählbar ist jede Person, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und in Mönchengladbach ihren Hauptwohnsitz hat. Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach können nicht für den Seniorenrat kandidieren. Das gilt auch für Personen, die hauptberuflich einem Entscheidungsorgan der im Stadtgebiet wirkenden Vereine, Organisationen oder Vereinigungen angehören, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen.

Auf dem Stimmzettel für die Seniorenratswahl sollen maximal 50 Kandidat:innen stehen. Wenn mehr gültige Wahlvorschläge eingehen, entscheidet das Los.

Noch im Juli soll die geänderte Satzung in Kraft treten und ein Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt bekanntgemacht werden.
Das sind die nächsten Schritte im Terminplan für die Seniorenratswahl:

16.07.2025: In-Kraft-Treten Satzung/Wahlordnung

25.07.2025: Bekanntgabe der Möglichkeit Wahlvorschläge einzureichen

21.09.2025: Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ab 21.09.2025: Auswertung und öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge

18.10.2025: Erstellung Wählerverzeichnis bis 02.11.2025 Öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge

29.11.2025 Auszählung der Stimmen
Informationen zur Arbeit des Seniorenrates gibt es unter https://stadt.mg/seniorenrat  .

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