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Mönchengladbacher Zeitung

Pflichtferien: Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen

Die Stadtverwaltung weist auf die Betriebsferien zu den bevorstehenden Feiertagen hin: Wegen der Pflichtferien für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben die Ämter, Fachbereiche und Bürgerservicestellen von Mittwoch, 24. Dezember bis einschließlich Freitag, 2. Januar, geschlossen. Sie sind erst am Montag, den 5. Januar wieder regulär geöffnet.

Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst, die Verkehrsüberwachung und die Feuerwehr sind von der Regelung ausgenommen und haben regulären Dienst. Auch die Museen und die Kindergärten sind von den Betriebsferien der Stadtverwaltung nicht betroffen.
Gleiches gilt für die Geschäftsbereiche der mags – Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die zwischen den Feiertagen zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.
Das Jugendamt und andere städtische Stellen haben in den Ferien Not- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. In Notfällen sind sie über die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei erreichbar.

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