Reparierte Straßen sollen abgerechnet und die Bürger zur Kasse gebeten werden

Die Erftstraße in Giesenkirchen soll abgerechnet werden

Meinung

Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden H.P. Vennen (SPD), ob die Verwaltung nachdenke über eine Aussetzung der Erhebung von Strassenbaubeiträgen, antwortete der anwesende Planungsdezernent Dr. Gregor Bonin: „ Wenn ich das in meinem Köpfchen zusammenklaube, das tun wir im Moment nicht. Da wir eine eindeutige Gesetzesgrundlage haben, nach der wir uns zu richten haben.“
An dieser Rechtslage werde sich seiner Meinung nach auch so schnell nichts ändern, so Dr. Bonin. Soweit der Profi.
Merkwürdigerweise handelt es sich bei den betroffenen Strassen auch um solche, die schon Jahrzehnte existieren. Beispielsweise die Erftstrasse in Giesenkirchen. Sie wurde vor Jahrzehnten gebaut, vor einem Jahr saniert und soll nun abgerechnet werden. Das ist dem Bürger so nicht vermittelbar.
Jahrzehnte wurde nichts an dieser Straße unter dem Titel „Instandhaltung“ getan, nur deshalb geriet sie in den schlechten Zustand, der 2016/2017 durch eine Sanierung behoben wurde.
Zur Pflege und Instandhaltung ist eine Kommune verpflichtet, ohne dass sie die Anwohner zur Kasse bitten kann.
Außerdem kann eine Stadt die Höhe der Beteiligung selber per Beschluss festlegen.
Mönchengladbach nutzt die höchstmögliche Beteiligung von 80% aus.
Sie kann also entgegen der politischen Ausführungen im Planungs- und Bauausschuss sehr wohl die Abrechnung aussetzen und auf die in Aussicht stehende neue Regelung durch den Landtag in NRW warten.
Das wollen politische Kräfte in der Stadt nicht.

Kann es sein, dass in der aktuellen Situation jede Möglichkeit genutzt werden soll, Gelder für Maßnahmen des Projektes “MG+ Wachsende Stadt“ zu generieren?
Wird der Bürger benutzt um das neue Rathaus zu finanzieren?

Im Baugesetz findet sich im „ § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags“ der Passus:
(5) Im Einzelfall kann die Gemeinde auch von der Erhebung des Erschließungsbeitrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist.

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