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Mönchengladbacher Zeitung

Schadstoffe: Wo das Grundwasser in Giesenkirchen nicht genutzt werden darf

PFAS-Belastung ist seit rund fünf Jahren bekannt.
Stadt fasst Bereich neu, in dem Grundwasser nicht genutzt werden darf.

Die Stadt passt das Verbot der Grundwassernutzung in Teilen Giesenkirchens an.
Ab Juni wird der Bereich erweitert, in dem aufgrund einer PFAS-Belastung kein Grundwasser genutzt werden darf – etwa um Felder oder Gärten zu bewässern. Die Neuregelung ist auf die aktuelle Ausbreitung der Schadstoffbelastung im Grundwasser zugeschnitten und berücksichtigt strengere Grenzwerte.

Die neue „Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwasserförderung und -nutzung“ tritt zum 1. Juni in Kraft und ersetzt die bisherige Verfügung aus dem Jahr 2022.

Seit 2021 ist bekannt, dass das Grundwasser in Teilen Giesenkirchens mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet ist.
Die Industriechemikalien kommen in vielen Alltagsprodukten vor, können vom Körper und von der Umwelt kaum abgebaut werden und reichern sich deshalb an – was Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt.

Als mögliche Quellen der Kontamination gelten insbesondere eine Wartungswerkstatt für Trockenfeuerlöscher und ein Teflon-verarbeitender Betrieb im Bereich eines Gewerbegebietes an der Konstantinstraße.

Wichtig ist, dass ausschließlich das Grundwasser, nicht aber das Trinkwasser, von der Belastung betroffen ist.
Trotzdem dient das Verbot der Grundwassernutzung nicht nur dazu, die weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, sondern auch dem Gesundheitsschutz. Denn auch, wer sich im heimischen Planschbecken abkühlt, Salat aus seinem Gemüsegarten isst oder den Sprühnebel des Rasensprengers einatmet, kann dabei die Schadstoffe aufnehmen.
Da das Thema zwar nicht neu, aber weiterhin relevant ist, hat der Fachbereich Umwelt der Stadt auf Einladung von Bezirksbürgermeister Ralf Kremer Ende April Anwohnende und Interessierte bei einer Informationsveranstaltung erneut aufgeklärt und die neue Allgemeinverfügung vorgestellt.

Dem neuen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung liegt unter anderem der Grenzwert von 20 Nanogramm PFOA pro Liter zugrunde, wie ihn die Europäische Lebensmittelüberwachungsbehörde (EFSA) empfiehlt.

PFOA (Perfluoroctansäure) ist die Teilgruppe der PFAS, die in Giesenkirchen vorkommt.
Wo der Wert überschritten wird, ist die erlaubnisfreie Nutzung von Grundwasser nicht gestattet.

Die neue Allgemeinverfügung gilt für einen 75 ha großen Bereich, dessen nordöstliches Ende die Honschaft „Stadt“ südlich der Palandstraße bildet. Von hier erstreckt sich der Geltungsbereich in südwestlicher Richtung im Wesentlichen entlang dem Trietbach, umfasst Teile des Gewerbegebiets an der Zoppenbroicher Straße sowie den Friedhof und folgt von hier aus im Bereich rund um die Konstantinstraße überwiegend dem bisherigen Verlauf. Im nordwestlichen Bereich sind die Bezirkssportanlage Giesenkirchen und ein kleiner Teil der südwestlich angrenzenden Wohnbebauung hinzugekommen.

Alle, die von dem Verbot betroffen sind, werden durch ein Schreiben der Stadt persönlich informiert.

Die Schadstoffe wurden vor rund fünf Jahren entdeckt. Durch die Grundwasserreinigungsanlage am Friedensplatz bekämpft die Stadt die Ausbreitung und senkt die Konzentration der Schadstoffe.
Eine Grundwassersanierung dauert in der Regel Jahrzehnte.
Solange das Grundwasser nicht genutzt wird, besteht aber keinerlei Gefahr für die Gesundheit.
Mehr Informationen zur Schadstoffbelastung und zum Geltungsbereich der neuen Allgemeinverfügung gibt es auf der Website der Stadt unter https://stadt.mg/pfasgiesenkirchen
 

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