Schlagwort: Garzweiler II

  • Leitentscheidung Garzweiler II: Bürger können Stellungnahme der Stadt mit ihrer Unterschrift unterstützen

    Die Stadt ruft ihre Bürgerinnen und Bürger auf, sich dieser Stellungnahme anzuschließen und so die Position des Rates zu unterstützen.

    Mit der neuen Leitentscheidung zu Garzweiler II wird die Landesregierung neue Voraussetzungen für die Fortführung des Tagebaus schaffen. Zum Entwurf der Leitentscheidung können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 8. Dezember ihre Meinung sagen.

    Da Mönchengladbach von den Auswirkungen noch über viele Generationen hinweg massiv betroffen ist und Ausgleich für die entstehenden Schäden zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger, der Tagebauanliegerorte, der Wasserwirtschaft, der Ökologie sowie von Gebäuden und Bandinfrastruktur fordert, hat der Rat der Stadt Mönchengladbach sich in der vergangenen Sitzung positioniert und einstimmig eine Stellungnahme verabschiedet, die die Forderungen und Erwartungen der Stadt gegenüber der Leitentscheidung enthält.

    Die Stellungnahme findet man auf der Startseite der städtischen Homepage www.moenchengladbach.de.

    Sie kann dort heruntergeladen, unterschrieben und bis zum 6. Dezemberals Anhang zu einer E-Mail an braunkohle@moenchengladbach.de
    oder als Brief an Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung, 41050 Mönchengladbach gesendet werden.
    Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Staatskanzlei von der Stadt fristgerecht bis zum 8. Dezember zugleitet.

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  • Stadt kritisiert NRW-Entwurf der 3. Leitentscheidung zu Garzweiler II  Stadt: Bedarf an Braunkohlenstrom muss nachgewiesen werden

    Stadt kritisiert NRW-Entwurf der 3. Leitentscheidung zu Garzweiler II
    Stadt: Bedarf an Braunkohlenstrom muss nachgewiesen werden

    Der Rat hat der Stellungnahme der Stadt gegenüber der Landesregierung zum Entwurf der 3. Leitentscheidung zur Zukunft des Braunkohlereviers Garzweiler II einstimmig zugestimmt.
    Darin begrüßt die Stadt die Entscheidung des Landes, den Tagebau Garzweiler II zu verkleinern.
    Mit der Leitentscheidung wird festgelegt, dass keine weitere Umsiedlung stattfinden wird. Sie sieht aber auch vor, dass nach derzeitiger Regel keine erneute Überprüfung des Bedarfs an Braunkohlenabbau mehr erfolgen soll.
    Gleichzeitig legt die Landesregierung fest, dass die Tagebauaktivität unverändert bis 2045 erfolgen darf. Das heißt: Die Auswirkungen bleiben für die Stadt zeitlich unvermindert bestehen.

    Dies ist für die Stadt nicht akzeptabel.
    Sie fordert im Sinne einer Schadensbegrenzung und des Nachweises der energiepolitischen Notwendigkeit, eine mindestens einmal jährliche und kontinuierliche Überprüfung der energiepolitischen Grundannahme durch ein energiepolitisches Monitoring. Sobald diese nicht mehr nachgewiesen werden kann und der Bedarf an Braunkohle ein in der Leitentscheidung festgelegtes Jahresfördervolumen unterschreitet, solle – so die Stadt in der Stellungnahme – der Tagebau früher beendet werden. In der Leitentscheidung fehlen demnach Aussagen zum jährlichen energiepolitischen Monitoring, das den Bedarf an Braunkohlenstrom nachweist.

    Auch zur Frage, wie den betroffenen Kommunen Schadensersatz zum Beispiel für ausfallende wirtschaftliche Entwicklungen oder die Verkehrsbelastungen durch die Umgehung des Tagebaus geleistet wird, findet sich im Entwurf keine Aussage. Hier reicht auch nicht der 4. Entscheidungssatz der Leitentscheidungen: „Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten“.

    Auch zu den Ewigkeitskosten, die sich für die Kommunen ergeben werden, findet sich im Entwurf nichts, obwohl sie absehbar sind: etwa durch das Zusammenspiel von Bergsenkungen und zukünftige bauwerksschädliche Grundwasseranstiege, chemische Veränderungen des Grundwassers durch mineralisiertes Kippenwasser, Restseebefüllungs- und -unterhaltungskosten oder Kosten für die Versickerung bis zur endgültigen Einstellung des Grundwasserspiegels. Hier fordert die Stadt sichere und auskömmliche Rückstellungen, die durch ein finanzpolitisches Monitoring überwacht werden sollen.

    Kritik äußert die Stadt auch in dem Punkt, der die Entfernung von Wanlo zur Abbaukante betrifft. Die Landesregierung hält in der Leitendscheidung eine Distanz von 100 Metern für ausreichend. Die Stadt fordert dagegen eine Entfernung von 500 Metern, zumal beispielsweise die Abbaulinie von Holzweiler in einer Entfernung von 400 Metern erfolgen soll.

    Die Kritikpunkte und weitere Anmerkungen zum Entwurf der Leitentscheidung soll über die Veröffentlichung der städtischen Stellungnahme den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt im Internet so zugänglich gemacht werden, dass sie sich dieser anschließen können. Die Stadt wird der Landesregierung die städtische Stellungnahme gemeinsam mit dem Votum der Bürger fristgerecht zum 8. Dezember 2015 übermitteln.
    (pmg)

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  • SPD-NRW: Garzweiler II: „Wir schaffen Sicherheit für alle Beteiligten“

    Abbaubetrieb-im-Tagebau-Garzweiler-II_Foto-Stadt-MGDie Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben zusammen mit der Landesregierung das weitere Vorgehen beim Braunkohletagebau Garzweiler II entschieden.
    Das war heute Thema einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses.
    Dazu erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
    „Unser Entschluss gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht den
    Braunkohletagebau im Abbaugebiet Garzweiler II auch über das Jahr 2030 hinaus. (mehr …)

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  • Tagebaurandgemeinden schließen sich zusammen und stellen gemeinsam Forderungen auf

    Tagebaurandgemeinden schließen sich zusammen und stellen gemeinsam Forderungen auf

    Garzweiler II: Kommunale Nachbarn erheben die „regionale Stimme“

    RWE-4-Buergermeister-Braunkohle (2 von 2)Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz haben eines gemeinsam: sie sind allesamt von den Auswirkungen des gewaltigen Tagebaus Garzweiler II betroffen.

    Um den Forderungen gegen den Abbau und dessen unmittelbare Auswirkungen auf die sogenannten Tagebaurandgemeinden gegenüber dem Land und dem Tagebautreibenden zukünftig mehr Gewicht zu verleihen, haben sich die Nachbarn nun zusammen geschlossen.
    Unter dem Motto „gemeinsam ist man stärker“ erheben sie gemeinsam die „regionale Stimme“, um auf die Folgen von Garzweiler II für die gesamte Region hinzuweisen und entsprechende Forderungen abzuleiten. (mehr …)

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