Schlagwort: Gebührenbescheide

  • Stadt versendet wieder Kanalgebührenbescheide

    Stadt versendet wieder Kanalgebührenbescheide

    Nach OVG-Urteil: Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren auf Basis der bisherigen Kalkulationen ist rechtskonform

    Die Stadt versendet in den kommenden Tagen die Mitte des Jahres zurückgestellten rund 31.000 Kanalgebührenbescheide und holt damit die Gebührenfestsetzungen für die abzurechnenden Erhebungszeiträume einschließlich der Festsetzungen von Vorausleistungen für die neue Abrechnungsperiode nach.

    Nach eingehender gebührenrechtlicher Prüfung des OVG-Urteils kommt die Stadt zu dem Ergebnis, dass sich aus dem Urteil keine Auswirkungen ableiten lassen, die zu einer Anpassung der städtischen Gebührenkalkulationen führen.
    Die Erhebung der städtischen Kanalbenutzungsgebühren auf Basis der bisherigen Gebührenkalkulationen steht weiterhin im Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Da die grundsätzlich für ein Jahr zu erhebenden Vorausleistungsbeträge nun auf den restlichen Zeitraum der Abrechnungsperiode umgerechnet werden, können die Beträge in Einzelfällen allerdings höher ausfallen als in der Vergangenheit.
    Die Stadt hatte im Sommer im Zusammenhang mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur bisher geltenden Rechtsprechung in der Kalkulation der Abwassergebühren, insbesondere in der Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, den Versand der Kanalgebührenbescheide zurückgestellt.
    Nach der geänderten Rechtsprechung dürfen die Kommunen in NRW bei der Kalkulation der Abwassergebühren nur noch die Zinsen der letzten zehn Jahre berücksichtigen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung hatten sie die Zinssätze der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebührensätze zu berechnen.  Gegenstand des OVG-Urteils war die Eigenerfüllung der Abwasserbeseitigung durch die Stadt Oer-Erkenschwick.

    Zum Hintergrund:
    In NRW obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht grundsätzlich den Kommunen. Diese können die Aufgaben der Entwässerung z.B. durch einen Regiebetrieb oder einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erbringen. Zulässig ist auch die Aufgabenwahrnehmung durch eine Anstalt öffentlichen Rechts, die selbstständig die Kanalbenutzungsgebühren erhebt. Die Kommunen können aber auch Dritte als technische Erfüllungsgehilfen einschalten. Die Stadt Mönchengladbach hat sich dieser rechtlich eingeräumten Möglichkeit bedient und hinsichtlich der Abwasserbeseitigung die NEW als Erfüllungsgehilfe beauftragt, welche für die von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt erhebt. Die Gebührenkalkulation auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) übernimmt dagegen der Stadt selbst. Im Rahmen der städtischen Gebührenkalkulation sind Entgelte für Fremdleistungen Dritter gemäß dem KAG NRW ansatzfähige Kosten. Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen zu dem städtischen Kanalnetz fließen über das Fremdleistungsentgelt nach Maßgabe des öffentlichen Preisrechts in die städt. Gebührenkalkulation ein und nicht unmittelbar über das KAG NRW. Vor diesem Hintergrund holt die Stadt die zurückgestellten Gebührenfestsetzungen auf Basis der bisherigen Kalkulationen nun nach.

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  • Stadt versendet vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide

    Stadt versendet vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide

    Die Stadt wird vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide versenden.

    Das teilte Stadtkämmerer Michael Heck gestern (2. Juni) in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft mit.
    Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 17. Mai dieses Jahres mit dem es seine bisher geltende Rechtsprechung zur Kalkulation der Abwassergebühren aufgegeben und geändert hat. Demnach dürfen die Kommunen in NRW nach dem aktuellen Urteil bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur noch die Zinsen der letzten zehn Jahre berücksichtigen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung hatten sie die Zinssätze der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebührensätze zu berechnen.

    „Das OVG-Urteil wird auch bei der Stadt Mönchengladbach für eine Anpassung der künftigen Gebührenkalkulation sorgen, denn die Stadt wird geltendes Recht umsetzen. Zudem wirkt sich das Urteil des OVG auf die noch nicht bestandskräftig veranlagten Kanalbenutzungsgebühren aus. In Verfahren, in den eine solche Rechtskraft aufgrund eingelegter Widersprüche oder anhängiger Klagen noch nicht eingetreten ist, wird die jeweilige Gebührenkalkulationen, für die bis zum jetzigen OVG-Urteil noch eine andere rechtliche Grundlage gegeben war, ebenfalls anzupassen sein“, erläuterte Stadtkämmerer Michael Heck im Fachausschuss.

    Ein Widerspruch gegen bestandskräftige Kanalbenutzungsgebührenbescheide der zurückliegenden Jahre werde aus städtischer Sicht jedoch zu keiner Erstattung führen. Ebenso wenig werden Anträge auf Aufhebung von Kanalbenutzungsgebührenbescheiden für zurückliegende Jahre sowie auf Neufestsetzung der Gebühren erfolgreich sein. Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren in den vergangenen Jahren im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz NRW und der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung des OVG stand.

    „Das OVG-Urteil ist in erster Linie in die Zukunft gerichtet. Die Stadt Mönchengladbach wird die neue Rechtsprechung bei aktuell noch nicht bestandskräftigen Gebührenfestsetzungen sowie künftigen Kanalbenutzungsgebührenbescheiden selbstverständlich berücksichtigen“, führte der Stadtkämmerer weiter aus. Um eine verlässliche Aussage über anstehende Veränderungen in der Abwassergebührenkalkulation und die hieraus resultierenden neuen Gebührensätze machen zu können, ist aus Sicht der Stadt aber die Urteilsbegründung des OVG sehr wichtig. Stadtkämmerer Michael Heck weiter: „Nach Auswertung der Gründe im inzwischen veröffentlichten Urteil wird die Stadt Mönchengladbach ihre Gebührensätze abschließend überprüfen und gegebenenfalls neu kalkulieren sowie die in Rede stehenden und bisher angefochtenen, noch nicht bestandskräftigen Gebührenbescheide entsprechend anpassen“. Zum Hintergrund: Die Kanalbenutzungsgebühren werden in Mönchengladbach auf der Grundlage von Vorausleistungen erhoben. Die endgültige Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf des Erhebungszeitraumes mit separatem Gebührenbescheid der Stadt. Da diese städtischen Kanalbenutzungsgebührenbescheide dem geltenden Recht entsprechen müssen, werden deshalb ab sofort erst einmal bis auf Weiteres auch keine Gebührenbescheide mehr verschickt, bei denen zu erwarten wäre, dass sich das neue OVG-Urteil auswirken könnte.

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  • Stadt versendet Grundsteuer-Bescheide für 2021

    Stadt versendet Grundsteuer-Bescheide für 2021

    Hebesätze bleiben unverändert.

    Der städtische Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat für das Jahr 2021 rund 92.000 Grundsteuer-Bescheide vorbereitet, die ab Mittwoch, 6. Januar, an alle Haus- und Grundstückseigentümer verschickt werden.

    Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer haben sich nicht geändert. Für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz wie bisher 240 Prozent, für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) liegt der Hebesatz weiter bei 620 Prozent. Fällig wird die Grundsteuer in Teilbeträgen jeweils quartalsweise am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Wenn eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig.

    Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gibt es im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides. Mitteilungen zu Änderungen zum Grundstückseigentum, die bei der Stadtverwaltung erst ab Anfang Dezember 2020 eingegangen sind, wurden nicht mehr im Jahresbescheid 2021 berücksichtigt. Bis Ende Januar wird diesbezüglich ein Änderungsbescheid zugestellt.

    Fragen zum Grundsteuer-Bescheid beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben ab 4. Januar unter Telefon 02161 / 25 – 52 299 oder per Mail unter steuern@moenchengladbach.de.

    Persönliche Vorsprachen im Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben sind coronabedingt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Aufgrund der zu erwarteten hohen Anzahl an Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit zu Beginn des Jahres eingeschränkt sein. Daher bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

    Dem Grundsteuer-Bescheid liegt darüber hinaus auch ein Informationsblatt des Fachbereichs Umwelt zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (früher Dichtheitsprüfungen) bei.
    Weitere allgemeine Auskünfte hierzu (zum Beispiel zu Wasserschutzgebieten und Fristen) erteilt der Fachbereich Umwelt ebenfalls ab 4. Januar unter Telefon 02161 / 25 – 82 17.
    Auskünfte zu technischen Fragen erteilt die NEW AG unter Telefon 02166 / 675 – 89 50.
    Weitere Infos finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.moenchengladbach.de unter dem Suchbegriff“Dichtheitsprüfung“.

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  • „Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten“

    „Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten“

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.
    Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten,“ und weiter: „Unser Vorschlag ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger.“

    Hintergrund:
    Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.

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  • Mindestvolumen bei Rolltonnen führt zu erwarteten Bürgerprotesten

    Mindestvolumen bei Rolltonnen führt zu erwarteten Bürgerprotesten

    FDP-Mönchengladbach zu den Bürgerreaktionen auf die erhaltenen Mülltonnen-Informationen von der Stadt-Tochter „mags“.

    Wie zu erwarten war, sorgen die von der mags GEM verschickten Schreiben über die neuen Müllvolumen-Berechnungen für Bürgerproteste.
    „Vielen Bürgern wird durch die Info-Briefe erst richtig klar, dass Sie zukünftig nicht nur einen Platz für ihre große Rolltonne finden müssen, sondern darüber hinaus auch noch nicht mal frei in ihrer Tonnenwahl sind, sondern erheblich höhere Mindestvolumen abnehmen müssen. Dass die Bürger hiergegen protestieren, kann ich absolut verstehen“, kommentiert die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Natascha Stephan die zahlreichen Leserbriefe und Facebook Diskussionen von Mönchengladbacher Bürgern.
    „Ich kenne viele 3-köpfige Familien, die bisher bei ordentlicher Trennung von Glas, Papier und Biomüll problemlos mit 25l pro Woche (also 70l bei 14-tägiger Leerung) ausgekommen sind. Jetzt werden sie gezwungen, bei gleichzeitiger Nutzung einer Biotonne mindestens 45 l pro Woche abzunehmen. Da es nur Einheiten von 60l und 120l gibt, wird die Volumengröße für diese Familien sogar noch aufgerundet auf 120l, d.h. also 60l statt 25l wöchentlich“, beklagt die FDP Ratsfrau.
    „Wie soll man Bürger hier noch motivieren, auch weiterhin den Müll konsequent zu trennen? Der Gedanke der Müllvermeidung wird hier völlig missachtet!“, pflichtet FDP-Ratskollege Reiner Gutowski bei.
    Auch eine transparente Darstellung, wie dieses Mindestvolumen zustande kommt, fehlt bisher. So liegt Mönchengladbach mit der Mindestvolumenhöhe von 20 l (ohne Biotonne) gemeinsam mit Köln an absoluter Spitze, Städte wie Aachen, Bonn, Essen oder Münster kommen mit deutlich weniger Mindestvolumen (7,5l – 10l) pro Woche aus. „Warum geht dies in Mönchengladbach nicht?“, fragt sich Natascha Stephan, “für die Bürger sieht es so aus, als seien diese Volumen willkürlich festgelegt worden.“
    Dabei wäre es ohne weiteres möglich, mit den ohnehin vorhandenen neuen Chipsystemen die Müllmengen je nach Abfuhrhäufigkeit und damit nach tatsächlichem Müllaufkommen zu berechnen. „Leider haben wir uns mit unserer Idee, eine Grundgebühr, z.B. für 13 Abfuhren festzulegen und für jede weitere Abfuhr einen zusätzlichen Gebührenbetrag festzulegen, in den Gremien nicht durchsetzen können“, bedauert Reiner Gutowski, der die FDP im Verwaltungsrat der mags vertritt.
    „Dabei hätte die Stadt hier mit der Einführung einer APP oder eines digitalen Müllknopfs (Trash Buttons), über den eine weitere Leerung angefordert werden kann, einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung machen können, doch dieser Vorschlag hat sich leider nicht durchgesetzt“, beklagt er.
    „Wenn die neuen Gebührenbescheide verschickt werden, wird wohl die nächste Protestwelle der Bürger auf die mags zurollen, denn dann wird sich herausstellen, dass die Behauptung, mit den neuen großen Rolltonnen werde alles günstiger, für viele Bürger eben nicht stimmt“, befürchtet Natascha Stephan.

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