Stadt versendet vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide

Die Stadt wird vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide versenden.

Das teilte Stadtkämmerer Michael Heck gestern (2. Juni) in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft mit.
Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 17. Mai dieses Jahres mit dem es seine bisher geltende Rechtsprechung zur Kalkulation der Abwassergebühren aufgegeben und geändert hat. Demnach dürfen die Kommunen in NRW nach dem aktuellen Urteil bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur noch die Zinsen der letzten zehn Jahre berücksichtigen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung hatten sie die Zinssätze der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebührensätze zu berechnen.

„Das OVG-Urteil wird auch bei der Stadt Mönchengladbach für eine Anpassung der künftigen Gebührenkalkulation sorgen, denn die Stadt wird geltendes Recht umsetzen. Zudem wirkt sich das Urteil des OVG auf die noch nicht bestandskräftig veranlagten Kanalbenutzungsgebühren aus. In Verfahren, in den eine solche Rechtskraft aufgrund eingelegter Widersprüche oder anhängiger Klagen noch nicht eingetreten ist, wird die jeweilige Gebührenkalkulationen, für die bis zum jetzigen OVG-Urteil noch eine andere rechtliche Grundlage gegeben war, ebenfalls anzupassen sein“, erläuterte Stadtkämmerer Michael Heck im Fachausschuss.

Ein Widerspruch gegen bestandskräftige Kanalbenutzungsgebührenbescheide der zurückliegenden Jahre werde aus städtischer Sicht jedoch zu keiner Erstattung führen. Ebenso wenig werden Anträge auf Aufhebung von Kanalbenutzungsgebührenbescheiden für zurückliegende Jahre sowie auf Neufestsetzung der Gebühren erfolgreich sein. Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren in den vergangenen Jahren im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz NRW und der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung des OVG stand.

„Das OVG-Urteil ist in erster Linie in die Zukunft gerichtet. Die Stadt Mönchengladbach wird die neue Rechtsprechung bei aktuell noch nicht bestandskräftigen Gebührenfestsetzungen sowie künftigen Kanalbenutzungsgebührenbescheiden selbstverständlich berücksichtigen“, führte der Stadtkämmerer weiter aus. Um eine verlässliche Aussage über anstehende Veränderungen in der Abwassergebührenkalkulation und die hieraus resultierenden neuen Gebührensätze machen zu können, ist aus Sicht der Stadt aber die Urteilsbegründung des OVG sehr wichtig. Stadtkämmerer Michael Heck weiter: „Nach Auswertung der Gründe im inzwischen veröffentlichten Urteil wird die Stadt Mönchengladbach ihre Gebührensätze abschließend überprüfen und gegebenenfalls neu kalkulieren sowie die in Rede stehenden und bisher angefochtenen, noch nicht bestandskräftigen Gebührenbescheide entsprechend anpassen“. Zum Hintergrund: Die Kanalbenutzungsgebühren werden in Mönchengladbach auf der Grundlage von Vorausleistungen erhoben. Die endgültige Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf des Erhebungszeitraumes mit separatem Gebührenbescheid der Stadt. Da diese städtischen Kanalbenutzungsgebührenbescheide dem geltenden Recht entsprechen müssen, werden deshalb ab sofort erst einmal bis auf Weiteres auch keine Gebührenbescheide mehr verschickt, bei denen zu erwarten wäre, dass sich das neue OVG-Urteil auswirken könnte.

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