Schlagwort: Impfpflicht

  • Thema: Impfpflicht

    Thema: Impfpflicht

    Bayern will einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aussetzen

    Die bayerische Staatsregierung will die ab 15. März bundesweit geltende Impfpflicht für Pflegekräfte im Freistaat vorerst nicht umsetzen. Sie sei „kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu begleiten oder zu dämpfen oder zu stoppen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstands in München.

    Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht könne aber „leider ein Instrument sein“, um die Situation in der Pflege deutlich zu verschlechtern, etwa wegen der drohenden Abwanderung von Fachkräften. Deshalb werde man im Vollzug der Impfpflicht „großzügigste Übergangsregelungen“ machen, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“, sagte der CSU-Vorsitzende am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands in München. „Für wie viele Monate wird man dann sehen“, fügte er hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, «um das Ganze vernünftig zu gestalten“. Eine Umsetzung zum 15. März führe nur zu Problemen und sei „leider keine Lösung“.

    Grundsätzlich plädierte Söder erneut für eine allgemeine Corona-Impfpflicht – er hoffe sehr, dass es „hier eine kluge Entscheidung“ gebe. Die Impfpflicht nur für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich sieht er mittlerweile dagegen kritisch: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die zum 15.3. kommen soll, ist kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu begleiten oder zu dämpfen oder zu stoppen.“

    Söder kündigte zudem den „Einstieg in den Ausstieg“ bei den Corona-Maßnahmen an. Man werde trotz der schwierigen Situation schrittweise Öffnungen in Bayern voranbringen, kündigte er an.

    VdK NRW fordert Festhalten an Impfpflicht im Gesundheitswesen

    Die derzeit diskutierte zeitliche Verschiebung oder gar Aufhebung einer Impfpflicht für Mitarbeiter*innen von Gesundheits- und Pflege-Einrichtungen birgt aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen ein tödliches Risiko für diejenigen, die vom Coronavirus besonders gefährdet sind: „In diesem Fall bewerten wir den Gesundheitsschutz von vulnerablen Gruppen eindeutig höher als die Freiheit der in diesem Bereich beschäftigten Personen“, macht der Vorsitzende Horst Vöge deutlich.

    Er verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die knapp 400.000 Pflegebedürftigen, die in NRW vollstationär in Heimen beziehungsweise von ambulanten Diensten unterstützt werden. „Die Betroffenen haben aufgrund von akuten oder chronischen Erkrankungen teilweise nicht die Möglichkeit, sich impfen lassen“, betont der VdK-Landesvorsitzende. „Umso größer ist aus unserer Sicht die Verantwortung, die diejenigen tragen, die tagtäglich in einem besonders engen Kontakt mit ihren Schutzbefohlenen stehen“, so Horst Vöge.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • VdK NRW fordert Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal –Gesundheitsschutz vor Freiheitsrechten

    VdK NRW fordert Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal –
    Gesundheitsschutz vor Freiheitsrechten

    Angesichts der erneut stark ansteigenden Infektionszahlen setzt sich der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass Ärzt*innen, Pflege-, Gesundheits- und Betreuungskräfte nur noch dann mit besonders vulnerablen Gruppen arbeiten dürfen, wenn sie selber gegen das Coronavirus geimpft sind.

    „Eine allgemeine Impfpflicht lehnen wir zwar ab, bewerten den Gesundheitsschutz unserer besonders gefährdeten Mitbürger*innen jedoch eindeutig höher als die Freiheit der in diesem Bereich beschäftigten Personen“, macht der Vorsitzende Horst Vöge deutlich.

    Die Angaben, wie hoch die Impfquoten der Beschäftigten in den entsprechenden Einrichtungen sind, schwanken in NRW derzeit zwischen 50 bis 90 Prozent. „Hier müssen wir dringend eine vernünftige Datenbasis erfassen, um alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten“, fordert der VdK-Landesvorsitzende.

    Er verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die knapp 400.000 Pflegebedürftigen, die in unserem Bundesland vollstationär in Heimen beziehungsweise von ambulanten Diensten unterstützt werden. „Die Betroffenen haben aufgrund von akuten oder chronischen Erkrankungen teilweise nicht die Möglichkeit, sich impfen lassen“, so Horst Vöge. „Umso größer ist aus unserer Sicht die Verantwortung, die diejenigen tragen, die tagtäglich in einem besonders engen Kontakt mit ihren Schutzbefohlenen stehen.“

    Das gelte im Übrigen auch für Lehrer*innen oder Erzieher*innen, die mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten. „In den Kindertagesstätten gibt es beispielsweise ja auch schon seit Jahren die Impfpflicht gegen Masern – warum also nicht auch gegen Covid-19?“, erläutert der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, für den als einzige Alternative ansonsten nur arbeitstägliche Tests der nicht geimpften Berufstätigen infrage kämen. „Dies würde jedoch die Frage aufwerfen, ob die dadurch entstehenden Kosten der Allgemeinheit aufgebürdet werden können und sollen, wenn sich das Problem doch durch eine Impfung lösen ließe“, gibt Horst Vöge zu bedenken.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!