Schlagwort: Maskenpflicht

  • Land NRW und Stadt Mönchengladbach lockern Coronaregelungen zum 1. Februar

    Land NRW und Stadt Mönchengladbach lockern Coronaregelungen zum 1. Februar

    Maskenpflicht im ÖPNV und Pflicht zur Isolierung entfallen / Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wird aufgehoben

    Die Maskenpflicht in Bus und Bahn und die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum
    1. Februar aus.
    Das hat die Landesregierung festgelegt.
    Die Stadt Mönchengladbach schließt sich dem an und hebt die Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden ebenfalls zum 1. Februar auf.

    Neben der Maskenpflicht im ÖPNV fallen auch die Testregelungen für Schulen und Kitas weg. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten, so das Land NRW in seiner Mitteilung.

    Auch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig“, so das Gesundheitsministerium. Wichtige Info: Die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für Personen mit besonders hohem Risiko, bleiben bestehen:

    Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.

    Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).

    Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.

    Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
    Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

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  • Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die geltende FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.

    Die Regelung gilt unabhängig von der Coronaschutz-Verordnung des Landes für alle Besucher:innen und Dienstkräfte vorerst bis Ende Mai.

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  • Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die seit Mitte Januar geltende FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.

    Aufgrund der aktuellen Gefährdungsbeurteilung macht die Verwaltung dafür ab Montag, dem 4. April, von ihrem Hausrecht Gebrauch.
    Die Regelung gilt für alle Besucher:innen und Dienstkräfte vorerst bis zum 20. April.

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  • Streit um Maskenpflicht in Linienbus – 65-Jähriger leicht verletzt

    Streit um Maskenpflicht in Linienbus – 65-Jähriger leicht verletzt

    Nach einer Auseinandersetzung in einem Linienbus musste am Samstag, 15. Januar, ein 65-jähriger Mann ins Krankenhaus.

    Er hatte während der Fahrt drei weibliche Fahrgäste darum gebeten, ihre Masken richtig aufzusetzen. Eine der Frauen schlug ihn daraufhin mehrmals gegen den Kopf, sodass er leichte Verletzungen erlitt, ehe die drei den Bus verließen und flüchteten.

    Gegen 15 Uhr befand sich der Bus an der Viersener Straße im Stadtteil Gladbach.

    Laut eigenen Angaben sprach der 65-Jährige dort während der Fahrt drei Frauen an und bat darum, dass sie ihre Masken korrekt aufsetzten. Die drei hätten ihm entgegnet, dass sie ja wohl machen könnten, was sie wollten. Der Busfahrer, der auf die Situation aufmerksam wurde, forderte die Damen daraufhin auf auszusteigen. Der Aufforderung kamen die Frauen zwar nach, doch beim Verlassen des Busses schlug eine von ihnen dem 65-Jährigen von hinten zwei Mal mit der Faust so gegen den Kopf, dass er später in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Die Frauen stiegen an der Haltestelle Parkstraße aus und liefen in Richtung Bettrather Straße davon.

    Die Polizei erbittet Hinweise zur Identität der Täterin. Zeugen beschrieben sie als etwa 25 bis 30 Jahre alt mit einer kräftigen Statur, lilafarbenen Haaren und einem Nasenring. Ihre Begleiterinnen sollen circa 50 und 25 bis 30 Jahre alt gewesen sei.

    Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02161-290 an. (jn)

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