Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die seit Mitte Januar geltende FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungsbeurteilung macht die Verwaltung dafür ab Montag, dem 4. April, von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Die Regelung gilt für alle Besucher:innen und Dienstkräfte vorerst bis zum 20. April.
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