Schlagwort: Mindestlohn

  • Mindestlohn: „Schlechter Scherz“

    Mindestlohn: „Schlechter Scherz“

    Die Erwartungen des Sozialverbands VdK haben sich mit der geplanten Anpassung des Mindestlohns nicht erfüllt.

    Dazu VdK-Präsidentin Verena Bentele:
    „Das Ergebnis ist zutiefst enttäuschend. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben und ausreichend Beiträge in die Rente einzahlen können, damit sie im Alter zum Leben reicht. Doch dafür ist die Anhebung auf 12,41 Euro bei weitem nicht genug. Die Erhöhung ist angesichts der Inflation ein schlechter Scherz.
    Mindestens 14 Euro hätte es gebraucht, um die Menschen, die zu den untersten Einkommensgruppen gehören, spürbar zu entlasten. Und erst damit hätten sie sich eine Rente erwirtschaften können, die über der Grundsicherung liegt. Menschen mit wenig Geld müssen ihr komplettes Einkommen für den täglichen Bedarf ausgeben. Nur ein höherer Mindestlohn hätte die Kaufkraft gesteigert, was gut für die Menschen und gut für die Wirtschaft gewesen wäre.“

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  • 25.571 Beschäftigte in Mönchengladbach profitieren ab dem 1. Oktober 2022 vom höheren Mindestlohn

    25.571 Beschäftigte in Mönchengladbach profitieren ab dem 1. Oktober 2022 vom höheren Mindestlohn

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde.

    Darauf hat der DGB-Stadtverband Mönchengladbach heute im Rahmen einer bundesweiten Infoaktion am Mönchengladbacher HBF aufmerksam gemacht. Der Standort Mönchengladbach ist einer von mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet.

    „In Mönchengladbach kommt der höhere Mindestlohn 25.571 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind 22,3 Prozent aller Beschäftigten in Mönchengladbach, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben“, so der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Mönchengladbach Patrick Stock.

    Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten hilft die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern. Dennoch ist klar, der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag.

    Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, so Stock. Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen.


    Trotz der Mindestlohnanhebung weist der DGB Stadtverband Mönchengladbach mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt. Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen“, so Stock abschließend.

    Hintergrund:
    Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Soziooekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.

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  • EU-Parlament: Ja zu neuen Regeln für angemessene Mindestlöhne für EU-Erwerbstätige

    EU-Parlament: Ja zu neuen Regeln für angemessene Mindestlöhne für EU-Erwerbstätige

    Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sollten menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen fördern.

    Am Mittwoch nahm das Parlament mit 505 zu 92 Stimmen bei 44 Enthaltungen neue Rechtsvorschriften über angemessene Mindestlöhne in der EU an.

    Die EU-Vorschriften, die im Juni mit dem Rat vereinbart worden waren, sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessern und Fortschritte in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bewirken.

    Sie legen Mindestanforderungen an die Angemessenheit der in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bzw. Tarifverträgen vorgesehenen gesetzlichen Mindestlöhne fest und sorgen dafür, dass die Erwerbstätigen wirksameren Zugang zum Mindestlohnschutz erhalten.

    Die neue Richtlinie gilt für alle Arbeitskräfte in der EU, die einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. EU-Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn bereits ausschließlich mithilfe von Tarifverträgen geschützt ist, sind nicht verpflichtet, diese Regeln einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemein verbindlich zu machen.

    Beurteilung der Angemessenheit von Mindestlöhnen

    Für die Festlegung des Mindestlohns sind auch künftig die Mitgliedstaaten zuständig. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass ihre nationalen Mindestlöhne den Erwerbstätigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dabei sind die Lebenshaltungskosten und das allgemeine Lohnniveau zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer geltenden gesetzlichen Mindestlöhne können die Mitgliedstaaten einen Korb von Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen festlegen oder ihn auf 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns festsetzen.

    Förderung von Tarifverhandlungen

    Tarifverhandlungen auf bereichsspezifischer und branchenübergreifender Ebene tragen erheblich dazu bei, angemessene Mindestlöhne zu erzielen, und müssen deshalb gefördert und gestärkt werden. Das besagen die heute vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Vorschriften. In Staaten, in denen für weniger als 80 % der Erwerbstätigen Tarifverträge gelten, müssen die Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Sozialpartner Aktionspläne erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen.

    Überwachung und Recht auf Rechtsbehelf

    Nach der Vereinbarung müssen die EU-Staaten ein Durchsetzungssystem einrichten: Mithilfe zuverlässiger Überwachung, Kontrollen und Vor-Ort-Inspektionen soll für die Einhaltung der Vorschriften gesorgt und gegen missbräuchliche Untervergabe, Scheinselbständigkeit, nicht erfasste Überstunden oder die Steigerung der Arbeitsintensität vorgegangen werden.

    Dennis Radtke (EVP, DE) sagte nach der Abstimmung: „Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, dass wir eine funktionierende, starke Sozialpartnerschaft in Europa brauchen. Die Politik kann nicht auf jeden Aspekt dieser Krise eine umfassende Antwort geben“

    Agnes Jongerius (S&D, NL) sagte: „Die Preise für Lebensmittel, Energierechnungen und Wohnungen explodieren. Die Menschen müssen wirklich kämpfen, um über die Runden zu kommen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, Arbeit muss sich wieder lohnen. Diese Richtlinie setzt die Standards dafür, wie ein angemessener Mindestlohn aussehen sollte. Gleichzeitig stärken wir die Tarifverhandlungen, so dass mehr Arbeitnehmer besser geschützt sind.“

    Nächste Schritte

    Der Rat dürfte die Vereinbarung im September formell billigen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.

    Hintergrundinformationen

    Im Juli sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die informelle Vereinbarung aus, die am 6. Juni 2022 mit dem Rat getroffen worden war.

    Die höchsten Mindestlöhne gibt es in Luxemburg, Irland und Deutschland, die niedrigsten in Bulgarien, Lettland und Estland. In 21 der 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne.
    In Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern werden die Löhne hingegen im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt.

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  • Worauf Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs achten sollten

    Worauf Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs achten sollten

    Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schülerinnen und Schüler suchen einen Ferienjob.
    Eigentlich eine gute Sache: Die Arbeit hilft, das Taschengeld aufzubessern und gewährt gleichzeitig Einblicke in die Arbeitswelt.
    Der DGB gibt Tipps, damit alles gut läuft!

    Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, erklärt Sigrid Wolf, Geschäftsführerin der DGB-Region Düsseldorf-Bergisch Land.

    Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten sein: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkord arbeiten ist untersagt.
    Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten verboten.
    Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
    Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Für sie gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen.
    Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die sind in erster Linie zur Erholung da.

    Für die tägliche Arbeitszeit gelten strenge Regeln

    Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen z.B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden.
    Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen. Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

    Wer älter ist als 18 Jahre, hat Anspruch auf den Mindestlohn

    Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.

    Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die vom DGB vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt“, so Wolf. Dabei werden die Steuern normalerweise im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische Lohnsteuerkarte – auch die erhält man beim Finanzamt.

     Einen Ferienjob nie ohne schriftlichen Vertrag beginnen

    Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

    Und was passiert, wenn sich einer verletzt?
    Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

    Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten?
    Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

    Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.

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  • Verstetigung des Mindestlohns ist richtungsweisend

    Verstetigung des Mindestlohns ist richtungsweisend

    Der BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnniveaus und sieht in der tarifbezogenen Indexierung der Berechnung einen guten Weg, Sozialpolitik auf dem Arbeitsmarkt zu verstetigen. Verbandsvorsitzende Ilse Müller erklärt dazu:

    „Die jüngsten Arbeitsmarktberichte zeigen, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht nur keine Jobs gekostet hat, sondern stabilisierend auf den Arbeitsmarkt einwirkt. Immerhin sind etwa fünf Millionen Menschen betroffen, die nun höhere Einkommen realisieren. Deutschland steuert mit über 43 Millionen Erwerbstätigen auf immer neue Rekordwerte zu, hat es  aber in der Vergangenheit versäumt, diesen Erfolg auf Tarifebene auch wirtschaftlich umzumünzen. Da ist es nur gerecht, am unteren Ende der Lohnskala nachzusteuern und Menschen für ihren Erwerbseinsatz stärker zu entlohnen. Allerdings wird der Mindestlohn die heranrollende Welle lohnbedingter Altersarmut auch nicht aufhalten können, weshalb der Einsatz ergänzender Transferinstrumente aus dem Bereich der Grundsicherungsleistungen gleichfalls nachzuverhandeln ist.“

    Dennoch sieht die Vorsitzende des Sozialverbands das Prozedere auf dem richtigen Weg, das in einer Institutionalisierung der Mindestlohnfindung langwierige Tarifstreitigkeiten zu vermeiden hilft: „Die Bindung des Mindestlohns an die allgemeine Entwicklung der Tariflöhne hat sich bewährt. Es tritt so ein Automatismus ein, der die Mindestlohnfindung aus dem politischen Gezerre herausbricht und gleichzeitig Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen schafft. Sollte sich das Verfahren schon bald eingespielt und etabliert haben, können weitere Schritte folgen, den Arbeitsmarkt gerechter zu gestalten, um einer wachsenden Zahl von Menschen größere ökonomische Perspektiven zu eröffnen.“

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  • Ein guter Start ins Jahr 2015 ?
    Ab dem 1.1.2015 soll Schluss mit der Ausbeutung am Arbeitsplatz sein
    Hotline von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28

    Gülistan YükselRund 3,7 Millionen Menschen sollen nach Meldungen aus Berlin  vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren.
    Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. So will es zumindest der Gesetzgeber.
    Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jetzt schon bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechte und Pflichten informieren.
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  • Wird Pflege Zuhause unbezahlbar?
    Auswirkungen des Mindestlohns auf eine Branche im Schattendasein

    Pflege-Logo-WendlerAb dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
    Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Und damit auch für einen Großteil der 150.000 bis 200.000 osteuropäischen Pflegekräfte, die in deutschen Haushalten tätig sind, um alte und hilfebedürftige Personen zu betreuen.
    Die Kosten für eine legale häusliche 24‐Stunden‐Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte, werden daher ab dem 1. Januar 2015 erheblich ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden.
    Dies erhöht bei Experten die Sorge, dass Senioren und Angehörige verstärkt Angebote des Schwarzmarkts nutzen. Denn legt man den gesetzlichen Mindestlohn zu Grunde, rechnet Kost und Logis, die solchen Betreuungskräften grundsätzlich gewährt werden müssen, sowie Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten hinzu, so belaufen sich die Kosten für eine angestellte Betreuungskraft auf ca. 2.500 Euro brutto im Monat ‐ aufwärts. Ein Betrag, den sich betroffene Familien nur in den wenigsten Fällen leisten können. (mehr …)

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  • Kommt die Job-Center-Reform an? – FDP lädt zur Diskussion am 7. Mai 2013

    jobcenterAm Dienstag, den 7. Mai 2013 ist im Rahmen der Veranstaltungsreihe „FDP Frank & Frei“ der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel MdB, zu Gast in Mönchengladbach.
    Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr im Haus Erholung und beschäftigt sich mit den Schlagwörtern „Mindestlöhne, Zeitarbeit und Rentengarantie“.
    Anlass der Veranstaltung ist der kritische Zustand des europäischen Arbeitsmarktes und die fortwährende Diskussion hierzu gerade in unserem Land. (mehr …)

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