Ein guter Start ins Jahr 2015 ?
Ab dem 1.1.2015 soll Schluss mit der Ausbeutung am Arbeitsplatz sein
Hotline von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28

Gülistan YükselRund 3,7 Millionen Menschen sollen nach Meldungen aus Berlin  vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren.
Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. So will es zumindest der Gesetzgeber.
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jetzt schon bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mönchengladbach profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.
„Es ist doch klar, dass bei einem neuen Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen“, meint Yüksel.
Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. „Das hilft sehr, damit der Mindestlohn seine positive Wirkung entfalten kann“, so Yüksel weiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt wird.

Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.
Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn – in Ost und in West.
Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es zwar Übergangsregelungen, aber spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro.
„Wir Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen. Deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden“, so Yüksel.

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