Schlagwort: Pflegestärkungsgesetz

  • Corona-Pandemie – Öffentlichkeitsarbeit und Schutzmaßnahmen präsentieren sich als föderaler Flickenteppich!

    Corona-Pandemie – Öffentlichkeitsarbeit und Schutzmaßnahmen präsentieren sich als föderaler Flickenteppich!

    Sachgerechte Informationen der zuständigen Ministerien und Behörden zur Corona-Pandamie sind grundsätzlich zu begrüßen.

    Was aber seit einigen Wochen aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland abgeht, ist kaum noch nachzuvollziehen.
    Es hat sich ein föderaler Corona-Flickenteppich gebildet: Wenig dauerhafte Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und zum Teil verwirrende Erklärungen der zuständigen Bundes- und Landespolitiker.
    Dies alles verstärkt durch die „Hahnenkämpfe“ einzelner Politiker, die offensichtlich ihre Führungsstärke zeigen und Positionen für anstehende Wahlen stärken wollen. Und diese präsentieren sich dann noch mit falsch platziertem Mund-Nasen-Schutz oder fahren in überfüllten Aufzügen ohne die Abstandsregeln zu beachten. Vorbildfunktion misslungen!
    Für alle hier angesprochenen Politiker gilt: „Weniger ist oft mehr“.

    Völlig unerklärlich ist auch, weshalb die Medien ständig die Corona-Infektions- und Todesfallzahlen der amerikanischen Johns Hopkins Universität bemühen, die bei näherer Betrachtung von deutschen Zahlen deutlich abweichen.
    Sind wir in Deutschland mit unserem öffentlichen Gesundheitsdienst nicht in der Lage, kurzfristig zuverlässiges Zahlenmaterial zusammen zu stellen? Es wäre im Übrigen hilfreich, wenn zu den vielfältigen Fragen um die Corona-Pandemie EINE autorisierte Stelle bundesweit informieren könnte. Dann wären auch die zum Teil unterschiedlichen Statements einiger Virologen entbehrlich.
    Für die örtlichen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen könnten dann die Gesundheitsämter ergänzend Ansprechpartner sein.

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  • Themenabend im Altenheim Lürrip: Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz ?

    Themenabend im Altenheim Lürrip: Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz ?

    Informationen am Freitag, 17. Februar, um 17 Uhr am Compesmühlenweg 43

    Seit dem 1. Januar greift das neue Pflegestärkungsgesetz – mit zahlreichen Neuerungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

    Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die Kriterien der Bewertungen sind neu. Die Leistungen wurden verbessert, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr zu entlastenentlastet. Die Flexibilität der Versorgungsmöglichkeiten und Kombination im ambulanten Bereich (z.B. Pflegedienst, Betreuung in einer Tagespflege) ist gestiegen.

    Auch Entgelte in der Heimversorgung wurden neu geregelt. Hier zum Beispiel der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) der besagt, dass jeder Bewohner in einer Pflegeinrichtung – ganz gleich welchen Pflegegrad er hat – den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss.

    • Welche Neuerungen bringt das neue Gesetz?
    • Wie kann ich Verbesserungen nutzen?
    • Wie werden und können Leistungen in ambulanten u nd teilstationären Bereichen kombiniert und finanziert werden?
    • Wie setzen sich die Kosten bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zusammen und wer bezahlt was?

    Diese und weitere Fragen beantworten Experten des Beratungszentrums der Sozial-Holding beim Themenabend am Freitag, den 17. Februar um 17:00 Uhr im Städtischen Altenheim Lürrip am Compesmühlenweg 43. Der Eintritt ist frei. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

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  • Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

    Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

    Themennachmittag im Altenheim Eicken

    Seit dem 1. Januar greift das neue Pflegestärkungsgesetz – mit zahlreichen Neuerungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

    Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die Kriterien der Bewertungen sind neu. Die Leistungen wurden verbessert, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr zu entlasten. Die Flexibilität der Versorgungsmöglichkeiten und Kombination im ambulanten Bereich (z.B. Pflegedienst, Betreuung in einer Tagespflege) ist gestiegen.

    Auch Entgelte in der Heimversorgung wurden neu geregelt. Hier zum Beispiel der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) der besagt, dass jeder Bewohner in einer Pflegeinrichtung – ganz gleich welchen Pflegegrad er hat – den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss.

    Welche Neuerungen bringt das neue Gesetz?
    Wie kann ich Verbesserungen nutzen?
    Wie werden und können Leistungen in ambulanten und teilstationären Bereichen kombiniert und finanziert werden?
    Wie setzen sich die Kosten bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zusammen und wer bezahlt was?

    Diese und weitere Fragen beantworten Experten des Beratungszentrums der Sozial-Holding beim Themennachmittag am Freitag, den 3. Februar um 15:30 Uhr im Städtischen Altenheim Eicken an der Thüringer Straße 30.
    Der Eintritt ist frei. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

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  • „Tag der Pflege“ – Weiterentwicklung der Pflegegesetze notwendig

    „Tag der Pflege“ – Weiterentwicklung der Pflegegesetze notwendig

    „Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Dabei hat die SPD in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel zum heutigen „Tag der Pflege“.
    Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. In der ambulanten und stationären Pflege wurden die Leistungen ebenfalls erhöht. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
    Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung. Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann – viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten.
    „Mit dem Pflegestärkungsgesetz III, das wir in diesem Jahr beschließen möchten, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt, damit Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird“, erklärt Yüksel mit Blick auf die Zukunft: „Mit dem Pflegeberufereformgesetz möchten wir den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen und mehr Menschen für dieses so wichtige Berufsfeld gewinnen.“

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  • Verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige ab 2015 :  Sozial-Holding bietet Informationsabende für Angehörige an

    Verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige ab 2015 :
    Sozial-Holding bietet Informationsabende für Angehörige an

    sozialholding-logoMit dem Pflegestärkungsgesetz, das am 1.Januar 2015 in Kraft tritt, werden die Leistungen der Pflegeversicherung vor allem für zu Hause betreute Menschen deutlich besser.

    So werden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben. Außerdem können die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Zukunft besser miteinander kombiniert werden, die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gestärkt, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel erhöht. (mehr …)

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  • Pflegestärkungsgesetz I – nur ein Placebo?  Mehr Mut bei der Umsetzung des Notwendigen

    Pflegestärkungsgesetz I – nur ein Placebo?
    Mehr Mut bei der Umsetzung des Notwendigen

    UnbenanntDer BDH Bundesverband Rehabilitation sieht die Pflegepolitik auf dem richtigen Weg, mahnt aber angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger zu mutigerem Reformtempo:
    „Mit dem Pflegestärkungsgesetz bewegt sich die Bundesregierung zwar zögerlich, aber dennoch in die richtige Richtung. Es scheint, als erkenne sie die Notwendigkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen unterstützen, die Pflege ihrer Angehörigen besser zu bewältigen. Dazu zählen für uns die Finanzierung von ambulanten Wohngruppen und höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld. Wir begrüßen die Leistungsverbesserungen für Betroffene, wünschen uns aber weitere Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Pflegeleistung von mehr als 1,3 Millionen Pflegbedürftigen im heimischen Umfeld, integriert in die Familien, ist die Rückversicherung der Pflegeversicherung und angesichts der Demografie ein Faustpfand für die Zukunft“, so Ilse Müller, Vorsitzende des Sozialverbands. (mehr …)

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