Schlagwort: Segelflugplatz Wanlo

  • Segelfluggelände Wanlo: Erörterungstermin ab 9. Dezember ?

    Es tut sich etwas –  in Sachen Segelflugplatz Wanlo

      das Fotos zeigen ein Ultraleicht- Flugsportgerät einer hohen Leistungsklasse.  mit diesem Gerät ist ein Schleppbetrieb für Segelflugzeuge möglich.  Die Motore werden mit Bleifreiem Benzin betrieben und zeichnen sich durch die geringe Lärmimmission aus.Im Verfahren zum Antrag des Verein für Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung (VFL) auf Änderung der Genehmigung für das Segelfluggelände Mönchengladbach-Wanlo hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt die Erörterungstermine bekannt gemacht (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 27. November 2014, Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach vom 30. November 2014).

    Der Antrag des VFL umfasst drei Punkte: Zusätzlich zu den bisherigen Windenschlepps sollen auch Luftfahrzeugschlepps möglich sein, dazu sollen dreiachsgesteuerten Ultraleicht-Flugzeugen zugelassen werden. Außerdem sollen auch Eigenstarts von eigenstartfähigen Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk genehmigt werden. (mehr …)

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  • Keine motorbetriebenen Flüge auf dem Segelflugplatz Wanlo – sagt die Mönchengladbacher Politik

    Am heutigen Mittwoch (26. Februar) endet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Antrag der Segelflieger – Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung, nicht Mönchengladbacher Politiker

    Start eines Segelflugzeugs in WanloAuf dem Segelflugplatz in Wanlo sollen motorbetriebene Flüge ausgeschlossen werden.
    Aus dem Grunde hat der Planungs- und Bauausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Offenlage der 215. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und ist damit einem Beschluss des Rates aus der Dezember-Sitzung vergangenen Jahres gefolgt. Das im gültigen Flächennutzungsplan verwendete Planzeichen „Segelfluggelände“ soll durch den Zusatz „nur Windenstart“ ergänzt werden, damit Starts und Landungen motorbetriebener Flugzeuge in diesem Bereich ausgeschlossen sind. Die 215. Änderung des Flächennutzungsplans geht in Kürze in die Offenlage. (mehr …)

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  • Segelflugplatz Wanlo: CDU-SPD-FWG stellen gemeinsamen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans

      das Fotos zeigen ein Ultraleicht- Flugsportgerät einer hohen Leistungsklasse.  mit diesem Gerät ist ein Schleppbetrieb für Segelflugzeuge möglich.  Die Motore werden mit Bleifreiem Benzin betrieben und zeichnen sich durch die geringe Lärmimmission aus.Beantragt wird die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Segelflugplatzes am Rand von Wanlo mit dem Ziel, dort dauerhaft und rechtssicher Starts und Landungen von Motorflugzeugen zu untersagen. Er wird eingebracht am 18. Dezember in der Sitzung des Stadtrates im Rheydter Rathaus.

    Beim Umzug der Segelflieger in 2001 vom Flugplatz Neuwerk im Nordosten der Stadt nach Wanlo war es nach Auffassung der Antragsteller breit getragener politischer Wille gewesen, am neuen Standort ausschließlich reinen Segelflugbetrieb zuzulassen. Dieser Wille spiegelt sich allerdings in der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplans nicht ausreichend präzise wieder.
    Nun soll im Nachhinein , ca. 12 Jahre später, eine politisch motivierte Änderung erfolgen. (mehr …)

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  • Initiativkreis gegen „Motorflug“ auf dem Segelflugplatz Wanlo sammelt Unterschriften

    UL-FlugzeugDemo-WanloWie von ihnen angekündigt werden die Gegner einer Genehmigung der zusätzlichen Startart Luftfahrzeugschlepp für Segelflugzeuge auf dem Segelflugplatz in Wanlo aktiv. Sie setzen sich ein für das Verbot von Motorflugbetrieb.
    Der Initiativkreis hat einen Flyer entwickelt und diesen inzwischen an alle Haushalte im Süden Mönchengladbachs verteilt. Darüber hinaus wurde eine qualifizierte Unterschriftenaktion durchgeführt. (mehr …)

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  • Bürger-Demo gegen die Segelflieger in Wanlo

    Bürger-Demo gegen die Segelflieger in Wanlo

    Seit 2001 sind die Segelflieger in Wanlo, umgezogen von Mönchengldbach-Neuwerk.
    Demo-WanloDie Mitglieder des Vereins für Luftfahrt Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung e.V. möchten seit 2007 auf dem gepachteten Gelände des Segelflugplatzes eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung erhalten und haben seit Jahren einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung in Düsseldorf als zuständige Behörde eingereicht.
    Diesen haben sie im März diesen Jahres modifiziert und hoffen nun auf den zeitnahen Beginn des Genehmigungsverfahrens.
    In dieses öffentlichen Verfahren werden die Verwaltung der Stadt, die Politik und vor allem auch die Bürger einbezogen.
    Die letzte Entscheidung trifft der Regierungspräsident als Genehmigungsbehörde. (mehr …)

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