Schlagwort: sozialer Wohnungsbau

  • Mönchengladbacher Politik startet mit Wohnungsbauoffensive für bezahlbaren Wohnraum

    Mönchengladbacher Politik startet mit Wohnungsbauoffensive für bezahlbaren Wohnraum

    „In Mönchengladbach gibt es zu wenig Wohnraum, der der Einkommenssituation der Menschen in der Stadt angemessen ist.“

    Diese sehr späte Erkenntnis nimmt die Ampelkoalition zum Anlass, endlich eine Initiative für bezahlbaren Wohnraum zu beginnen.
    Im Planungs- und Bauausschuss am 14.03.2023 soll deshalb beschlossen werden, die Gewinne der städtischen Wohnungsunternehmen in diesen zu belassen. Damit werden sie in die Lage versetzt, konkrete Wohnungsbauprojekte im obigen Sinne zu entwickeln und auch umzusetzen.

    Nachfolgend der Ampelantrag:

    Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Wirtschaft, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
    Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafterin der Kreisbau AG (Kreisbau) und Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (GWSG) auf geplante Ausschüttung für den Haushaltsplan 2023 im Rahmen des Jahresergebnisses 2022 beider Gesellschaften vollständig zu verzichten. Die dadurch in den beiden Gesellschaften verbliebenen Mittel sind zweckgebunden als Eigenkapital für den fremdfinanzierten Wohnungsneubau zu nutzen.
    Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, den Sachstand zur strategischen Maßnahme „Modell kommunaler Wohnungsbau entwickeln“ (ID-Nr.2.P2.22), die im Haushaltsplan 2023 beschlossen bzw. finanziert wurde, darzulegen. Konkret soll der Fortgang der Verhandlungen mit der WohnBau zur Ausgestaltung eines Finanzierungskonzeptes für den kommunalen Wohnungsbau aufbauend auf den ab dem Haushaltsjahr 2023 deutlich gestiegenen Mitteln in der LDI-0005 dargestellt werden.
    Beide Maßnahmen sind in eine, auf fünf Jahre zu planende, Zielvereinbarung zwischen Stadt, WohnBau und EWMG zu überführen. Die Zielvereinbarung hat die Nutzung der neu gewonnen Mittel der o.g. Maßnahmen für den fremdfinanzierten Wohnungsbau zum Gegenstand und ist auf konkrete Projektvorhaben zu beziehen, um eine gemeinsame Erwartungshaltung hinsichtlich zu schaffender Wohneinheiten für die Geschäftsführungen zu begründen. Gleichzeitig ist gegenüber der WohnBau auch eine Erwartungshaltung hinsichtlich einer eigenständigen Finanzierung des notwendigen Personals für die Wohnungsbauprojekte zu verschriftlichen.

    Finanzwirksamkeit
    Die notwendigen Mittel, um die veränderte Erwartungshaltung im städtischen Haushalt hinsichtlich der Ausschüttung von Kreisbau und GWSG zu kompensieren, sind nach Prüfung durch die Kämmerei entweder im Jahresabschluss 2023 der Stadt Mönchengladbach zu decken oder über eine einmalige Entnahme aus der Gewinnrücklage der NEW-Kommunalhol-
    ding als Gesellschafterin. Eine finanzwirksame Kompensation hinsichtlich einer veränderten
    Nutzung der Mittel zur Modernisierung städt. Grundbesitzes (LDI-0005) ist nicht notwendig
    bzw. im Rahmen der bestehen und mittelfristigen noch zu realisierenden Haushaltsansätzen
    zu vollziehen.

    Begründung:
    In Mönchengladbach gibt es zu wenig Wohnraum, der der Einkommenssituation der Menschen in der Stadt angemessen ist. Die Marktanalyse zeigt, dass bezahlbarer Wohnraum auch durch die zahlreichen Neubauvorhaben nicht im notwendigen Umfang geschaffen wird.
    Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie haben deutliche Auswirkungen gehabt und die Entwicklung deutlich verschärft. Die aktuelle Wirtschaftslage lässt ebenfalls keine Erholung des Marktes erblicken. Ganz im Gegenteil: Große Wohnungsbauunternehmen ziehen sich in der anhaltenden krisenhaften Situation, die den Bausektor weiterhin prägt, aus dem Wohnungsneubau zurück. Der Bundesverband Deutscher Wohnungswirtschaft ging bereits im letzten Jahr von einem deutlichen Rückgang aus. Das Frühjahrsgutachten für den Zentralen Immobilienausschuss prognostiziert auch für 2024 einen deutlichen Rücklauf hinsichtlich Genehmigungs- und Neubauzahlen. Die krisenhafte Situation im Baugewerbe wird sich dementsprechend in der gesamten Bundesrepublik weiter durchziehen. Diese neuen krisenbedingten Auswirkungen sind bereits für das Jahr 2022 deutlich in den um 5,2% angestiegenen Wohnmieten zu erkennen. Gleichzeitig zeigen die Erhebungen deutlich, dass sich vermehrt Projektentwickler aus dem Neubau zurückziehen. Eine Erholungsphase des Marktes nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie lässt sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Zinsentwicklung, Baukostensteigerung etc.) nicht erkennen. Insoweit zieht sich eine der schwierigsten Marktsituationen der letzten Jahrzehnte weiter fort und lässt keine Lösung erkennen. Die Zuordnung Mönchengladbachs durch das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Mietniveau 3 bei der Förderung von Mietwohnraum erschwert die Aktivitäten vor Ort zusätzlich. Deshalb sind trotz der schwierigen Rahmenbedingungen Wohnungsbauprojekte notwendig, um den Bedarf nach günstigem Wohnraum besser zu decken. In der Krise muss die öffentliche Hand ihre Aktivitäten verstärken, um den Entwicklungen entgegenzuwirken.
    Hier kommt der WohnBau eine Schlüsselrolle zu. Die WohnBau hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie auch in der Krise handlungsfähig bleibt. Dabei bildet sie das Instrument der Stadt, um in diesem Bereich unmittelbar selbst handelnd aktiv zu werden. Dazu ist es erforderlich, die WohnBau mit einer deutlich verbesserten Finanzausstattung im Segment des geförderten und bezahlbaren Wohnungsbaus handlungsfähiger zu machen. Die Erwartung ist, dass mit einer zwischen allen städtischen Beteiligten abgestimmten mehrjährigen Zielplanung für die Bürger:innen der Stadt ein erkennbarer Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geleistet wird. Dabei ist entscheidend, dass anhand konkreter Bauvorhaben neue Ziele entstehen, die strategisches Wachstum sowie wirksames Controlling der eigenen Aktivitäten ermöglicht

    7 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Bröckelnde Standards: Novelle der Landesregierung schwächt barrierefreies Bauen

    Bröckelnde Standards: Novelle der Landesregierung schwächt barrierefreies Bauen

    Gemeinsam mit insgesamt 21 Verbänden und Bündnissen in NRW fordern wir von der Landesregierung endlich ein klares Bekenntnis zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau.

    Zu viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in NRW leben in Wohnungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Beim Bau der erforderlichen Wohnungen hinkt NRW hinterher. Die Landesregierung muss den barrierefreien Wohnungsbau daher im Eiltempo und mit Entschlossenheit vorantreiben, um den Bedarf zumindest perspektivisch zu decken. Die geplante Novelle der Landesbauordnung führt stattdessen zu einer Absenkung der Standards.

    Laut der geplanten Novellierung der Landesbauordnung 2018 NRW sollen Wohnungen zukünftig nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein. Die Einfügung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs würde zu erheblicher Unsicherheit führen, da völlig unklar ist, was mit dem Begriff gemeint ist. Wohl auch deshalb haben weder die Musterbauordnung noch die Bauordnungen anderer Bundesländer diese Formulierung in Bezug auf barrierefreie Wohnungen eingeführt. Nordrhein-Westfalen würde damit einen Sonderweg beschreiten, der vor allem zu Lasten von älteren und behinderten Menschen ginge.

    Ein Absenken des Standards auf einen „erforderlichen Umfang“ wäre eine offenkundige Abkehr vom Ziel des barrierefreien Wohnungsbaus auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass zukünftig nur noch „wesentliche Barrieren“ im Wohnungsbau vermieden werden sollen. Eine Abstufung zwischen wesentlichen und weniger wesentlichen Barrieren würde der Lebensrealität von behinderten Menschen nicht gerecht werden. Vielmehr wäre damit eine weitere Verschlechterung bei der Wohnungssuche für all diejenigen, die barrierefreie Wohnungen benötigen, verbunden. Denn was für den einen gar keine oder nur eine kleine, leicht zu überwindende Barriere ist, stellt für den nächsten eine unüberwindliche Barriere dar. Die sowieso schon bestehenden Wettbewerbsnachteile wohnungssuchender Menschen mit Behinderungen auf einem angespannten Wohnungsmarkt würden sich noch weiter verschärfen und der Mangel an barrierefreiem Wohnraum endgültig zu einem individuellen Problem umgedeutet, für dessen Lösung der Staat nicht verantwortlich ist.

    Nach der aktuellen Wohnungsmarktprognose des Landes NRW müssten bis 2040 672.320 „altersgerechte“ Wohnungen neu entstehen, ob durch Neubau oder Bestandsmaßnahmen. Gemessen am gesamten prognostizierten Neubaubedarf von knapp über einer Millionen Wohnungen wären dies zwei Drittel aller Wohnungen. Anders ausgedrückt: von 2018 bis 2040 müsste die Mehrheit aller neu errichteten Wohnungen barrierefrei sein. Die Realität hingegen sieht anders aus. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2018 zeigen, dass seit 2011 nur 18 Prozent aller Wohnungen in dieser Art und Weise errichtet wurden. Wenn man dann auch noch beachtet, dass die Wohnungsmarktprognose die Bedarfe von Menschen mit Sinnesbehinderung, die gerade unter älteren Menschen sehr verbreitet sind, völlig außer Acht lässt, wird deutlich, wie hoch der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in NRW wirklich ist – für ältere Menschen ebenso wie für behinderte Männer und Frauen, mit oder ohne Familie. Die Erkenntnisse der Wohnungsmarktprognose 2040 müssen daher als dringender Appell für eine Kehrtwende beim barrierefreien Wohnungsbau gewertet werden.

    Wir fordern die Landesregierung auf, in der Landesbauordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass zukünftig Wohnungen im Neubau generell barrierefrei gemäß der Definition von Barrierefreiheit gebaut werden.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten – Fehlanzeige Dezernent Dr. Bonin plant lediglich für „arbeitende“ Menschen

    Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten – Fehlanzeige
    Dezernent Dr. Bonin plant lediglich für „arbeitende“ Menschen

    Es ist eine wirklich gute und aussagekräftige Karte die durch den Planungsdezernenten vorgestellt wurde. Dementsprechend positiv aüßerten sich die anwesenden Politiker gestern im Planungs- und Bauausschuss.
    Keinen Raum gab Dr. Bonin (CDU) zum wiederholten Male dem Thema Sozialer Wohnungsbau.
    Für ihn und damit für die Stadt Mönchengladbach gibt es neben dem Projekt MG+ wachsende Stadt keinen Gedanken an Menschen, die sich den „hochwertigen Wohnungsbau“ der aktuellen Bauwelle nicht leisten können. Ganz offensichtlich möchte man für diese Bürger vorerst nichts tun. So ist auch die Stellungnahme der SPD zu verstehen. Sie verweist darauf, dass zuerst die beiden städtischen Baufirmen GWSG und Kreisbau AG zusammengeführt werden müssten, erst dann könnte mit einem schlagkräftigen Bauunternehmen auch das Thema Sozialer Wohnungsbau angegangen werden.
    Eine lange Wartezeit ohne aktive Unterstützung für Wohnungssuchende mit kleinem Geldbeutel scheint in unserer Stadt mittelfristig nicht zu enden.

    Wohnungsbauprojekte Gesamtplan A2

    1 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • GroKo-Berlin verdoppelt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau

    GroKo-Berlin verdoppelt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau

    Die Wohnraumsuche für Flüchtlinge soll dadurch unterstützt werden.

    Die Mittel werden zunächst für den Zeitraum von vier Jahren auf eine Milliarde Euro verdoppelt.
    Außerdem hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW ein spezielles Programm für den Neu-, Aus- oder Umbau von Flüchtlingsunterkünften aufgelegt, aus dem die Städte und Gemeinden zinslos Kredite abrufen können.

    Ebenso wichtig wie die finanzielle Unterstützung ist jedoch auch die Vereinfachung des Baurechts: „Wir brauchen angesichts der hohen Flüchtlingszahlen pragmatische Lösungen“, so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).
    Er setzt in Mönchengladbach auf die Zusammenarbeit mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften – aber auch auf private Partner.
    „Der Wohnungsbau und damit Integration in unsere Gesellschaft ist für anerkannte Asylsuchende, die lange Zeit oder sogar für immer in unserem Land bleiben ebenso ein zentraler Baustein, wie die Integration in den Arbeitsmarkt. Mehr sozialer Wohnungsbau und andere Erleichterungen werden dabei nicht nur den Flüchtlingen zugutekommen, sondern das sind positive Maßnahmen zugunsten aller Menschen bei uns.“

    Er macht jedoch auch deutlich, dass die Ressourcen nicht unendlich sind: „Die Zahl der Zuwanderer ist zwar in den vergangenen Wochen stark gesunken – aber immer noch zu hoch für Deutschland alleine.“

    Krings sieht drei zentrale Ziele, über die am Abend auch der CDU-Kreisparteivorstand in einer ausführlichen Sitzung diskutiert hat.
    Dazu gehörten beim ersten Ziel „Integration“ neben Arbeit und Wohnung auch die Themen „deutsche Sprache“ und „Befolgen der deutschen Werte und Regeln“.
    Zweitens müsse die Zahl der Rückführungen bei den abgelehnten Zuwanderern deutlich erhöht werden.
    Drittens sei außerdem eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen notwendig: „Das Ziel ist eine europäische Lösung.
    Da uns hierfür aber nicht mehr viel Zeit bleibt, dürfen wir die Option nationaler Lösungen natürlich nicht von vorneherein ausschließen“, betont Krings.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!