Schlagwort: Sterbehilfe

  • Neues Gesetz zur Sterbebegleitung: Wo stehen unsere MdB´s
    Gülistan Yüksel (SPD) und Dr. Günter Krings (CDU)?

    Eine schwierige persönliche Entscheidung steht morgen im Bundestag an.
    Welche Art der vieldiskutierten Sterbehilfe wird sich im neuen Gestz wiederfinden?

    Gülistan Yüksel erklärt dazu:

    „Der Deutsche Bundestag und die Gesellschaft insgesamt haben sich in einer intensiven und sehr würdigen Weise mit dem Thema Sterbebegleitung befasst. Im Juni dieses Jahres habe ich gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ethik-Komitee der Städtischen Kliniken auf einer Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung in Mönchengladbach über diese Fragen diskutiert. Die Gedanken und Meinungen aus diesem Austausch sind in meine Entscheidungsfindung eingeflossen.

    Die nun anstehende Abstimmung im Parlament markiert den Abschluss dieser Debatte und die Abgeordneten haben – jede und jeder für sich – ihre individuelle Entscheidung zu diesem schweren Thema zu treffen. Es ist eine persönliche Entscheidung, die dem eigenen Gewissen folgt.

    Bei den morgigen Abstimmungen über die vorliegenden Gruppenanträge zur Regelung der Sterbebegleitung werde ich gegen die Anträge stimmen.“

    Dr. Günter Krings erklärt dazu:

    Gehört zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod? Und wenn ja, wie weit darf dann die Beihilfe zu diesem selbstbe-stimmten Tod gehen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich am Freitag der Deutsche Bundestag, wenn dort die Neuregelung der Sterbehilfe verabschiedet wird. Unser Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings hat sich intensiv mit diesem Thema befasst und wird einen der eingereichten Gesetzesentwürfe unterstützen.

    Insgesamt vier Gesetzesentwürfe werden am Freitag beraten. Vom Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid bis hin zu einer ausdrücklichen Regelung des ärztlich attestierten Suizids decken die Gesetzesentwürfe alles ab. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot wird“ erklärt Günter Krings. „Daher unterstütze ich den Antrag meines Kollegen Michael Brand und spreche mich ebenfalls für ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids aus“, so Krings weiter.

    Laut aktueller Rechtslage ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei. Wer also beispielsweise einem schwerstkranken hilft, sich ein tödliches Präparat zu verschaffen, wird nicht bestraft. Dies gilt auch für Vereine und Einzelpersonen, die solche Beihilfeleistungen regelmäßig anbieten. „Dies wollen wir ändern. Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden.“ so Krings. Anders sehe die Sache allerdings aus, wenn ein Angehöriger einem totkranken Familienmitglied Beihilfe leiste. „Dies werden wir auch zukünftig nicht unter Strafe stellen. Wir sollten die Sterbehilfe nicht bis ins kleinste Detail regeln. Denn niemand kann schlussendlich sagen, wie er entscheiden würde, wenn er als Todkranker diese Entscheidung zu fällen hätte“, so Krings weiter.

     

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  • Sterbehilfe – Eine Frage der Moral

    Unter diesem Titel hatte die SPD Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Unterbezirks Mönchengladbach Gülistan Yüksel in das Elisabeth Krankenhaus Rheydt eingeladen.
    Die Veranstaltung gehört zu einer Veranstaltungsreihe („Fraktion vor Ort“) mit der die SPD Bundestagsfraktion Bürgernähe und Interesse an Bürgermeinung herstellen will.
    Im Verwaltungsgebäude waren 2 Räume für die Veranstaltung, zu der eine stattliche Anzahl Interessierte gekommen waren, hergerichtet worden.
    Nachdem Gülistan Yüksel die Anwesenden begrüßt und kurz in das Thema eingeführt hatte übergab sie das Wort an Bärbel Bas.
    Bärbel Bas ist ebenfalls SPD Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Als Parlamentarische Geschäftsführerin ist sie Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD Bundestagsfraktion. Sie ist außerdem Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und in dieser Funktion für Frau Yüksel Expertin wenn es um gesundheitspolitische Themen geht.
    Frau Bas erläuterte kurz, dass das Thema Sterbehilfe alle Menschen, ob jung oder alt, angeht. Sie informierte die Anwesenden, dass der Bundestag in seiner Sitzung am 02. Juli in der Zeit zwischen 9:15 und ca. 11:00 Uhr dieses Problemfeld diskutieren wird (auf Phoenix zu sehen) und jeder Abgeordnete sich vielleicht noch in dieser Legislaturperiode darüber ein Urteil bilden muss, was er im Gesetz geregelt haben möchte. Anschließend ging sie auf die z. Z. 5 Papiere die zur Diskussion stehen, ein. Sie umriss alle Vorschläge und ging auf den Schwerpunkt jedes einzelnen Vorschlags ein. Auch erläuterte sie, welche Gruppe hinter dem jeweiligen Vorschlag steht. Sie hielt ihre Ausführungen sehr neutral und ließ nicht erkennen welchem der Papiere sie persönlich am nächsten steht.
    Nach ihren Ausführungen stellte Frau Yüksel die weiteren Podiumsdiskutanten, die da waren Dr. med. Heiko Röpke, Chefarzt der Klinik für Anästhesie und operativen Intensivmedizin und Franz-Josef Esser, Patientenvertreter und Mitglied des Ethik Komitees, vor und gab ihnen die Möglichkeit kurz zu ihrer Person und Position im Eli Stellung zu beziehen.
    Anschließend eröffnete Frau Yüksel die Diskussion. Es wurden sehr viele persönliche Ansichten aber auch interessante Fragen aus dem Publikum gestellt, die alle z. T. sehr ausführlich und mit der persönlichen Meinung der Experten beantwortet wurden. Es wurden auch teilweise persönliche Erfahrungen mit dem Schicksal von Sterbenden dargelegt und dementsprechend Vorschläge für den Umgang mit Personen die sterben werden gemacht.
    Um ca. 13:30 Uhr beendete Gülistan Yüksel die Veranstaltung mit dem Dank an die anwesenden Besucher für ihre aktive Teilnahme an der Diskussion und dankte den Experten für ihre Darlegung ihrer Meinung zum Thema.

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