Eine schwierige persönliche Entscheidung steht morgen im Bundestag an.
Welche Art der vieldiskutierten Sterbehilfe wird sich im neuen Gestz wiederfinden?
Gülistan Yüksel erklärt dazu:
„Der Deutsche Bundestag und die Gesellschaft insgesamt haben sich in einer intensiven und sehr würdigen Weise mit dem Thema Sterbebegleitung befasst. Im Juni dieses Jahres habe ich gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ethik-Komitee der Städtischen Kliniken auf einer Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung in Mönchengladbach über diese Fragen diskutiert. Die Gedanken und Meinungen aus diesem Austausch sind in meine Entscheidungsfindung eingeflossen.
Die nun anstehende Abstimmung im Parlament markiert den Abschluss dieser Debatte und die Abgeordneten haben – jede und jeder für sich – ihre individuelle Entscheidung zu diesem schweren Thema zu treffen. Es ist eine persönliche Entscheidung, die dem eigenen Gewissen folgt.
Bei den morgigen Abstimmungen über die vorliegenden Gruppenanträge zur Regelung der Sterbebegleitung werde ich gegen die Anträge stimmen.“
Dr. Günter Krings erklärt dazu:
Gehört zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod? Und wenn ja, wie weit darf dann die Beihilfe zu diesem selbstbe-stimmten Tod gehen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich am Freitag der Deutsche Bundestag, wenn dort die Neuregelung der Sterbehilfe verabschiedet wird. Unser Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings hat sich intensiv mit diesem Thema befasst und wird einen der eingereichten Gesetzesentwürfe unterstützen.
Insgesamt vier Gesetzesentwürfe werden am Freitag beraten. Vom Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid bis hin zu einer ausdrücklichen Regelung des ärztlich attestierten Suizids decken die Gesetzesentwürfe alles ab. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot wird“ erklärt Günter Krings. „Daher unterstütze ich den Antrag meines Kollegen Michael Brand und spreche mich ebenfalls für ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids aus“, so Krings weiter.
Laut aktueller Rechtslage ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei. Wer also beispielsweise einem schwerstkranken hilft, sich ein tödliches Präparat zu verschaffen, wird nicht bestraft. Dies gilt auch für Vereine und Einzelpersonen, die solche Beihilfeleistungen regelmäßig anbieten. „Dies wollen wir ändern. Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden.“ so Krings. Anders sehe die Sache allerdings aus, wenn ein Angehöriger einem totkranken Familienmitglied Beihilfe leiste. „Dies werden wir auch zukünftig nicht unter Strafe stellen. Wir sollten die Sterbehilfe nicht bis ins kleinste Detail regeln. Denn niemand kann schlussendlich sagen, wie er entscheiden würde, wenn er als Todkranker diese Entscheidung zu fällen hätte“, so Krings weiter.