Schlagwort: Tagesmütter

  • 2.200 Kinder kommen in den Kindergarten  Neues Kindergartenjahr ab 1. August

    2.200 Kinder kommen in den Kindergarten
    Neues Kindergartenjahr ab 1. August

    Insgesamt 7.909 Kinder im Alter zwischen 0 und sechs Jahren können in unterschiedlichen Einrichtungen betreut werden; U3 Betreuung bei 39,4 Prozent

    Etwa 2.200 Kinder in Mönchengladbach werden ab August erstmals eine Tagesstätte für Kinder besuchen. Für die meisten dieser Kinder bedeutet dies, auch erstmalig in ihrem Leben regelmäßig den für sie gewohnten Rahmen zu Hause zu verlassen und eine andere Welt voller neuer Erfahrungen, Lerninhalte und sozialer Kontakte kennenzulernen. Ungefähr gleich groß ist die Zahl der Kinder, die in diesem Jahr die Tageseinrichtungen für Kinder verlassen. Diese Kinder haben zu diesem Zeitpunkt bereits eine umfangreiche Förderung erfahren können, die ihnen bei dem bevorstehenden Schulbesuch als Fundament für ein weiteres Lernen dient.

    Innerhalb des Stadtgebietes gibt es derzeit insgesamt 131 Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger mit 386 Gruppen. Hiervon werden von der Stadt Mönchengladbach 38 Kindertageseinrichtungen mit 142,5 Gruppen betrieben.

    Allein in den städtischen Tageseinrichtungen stehen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen rund 464 Stellen als Leiterinnen, Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Therapeuten/innen, und Praktikanten/innen zur Verfügung. Da viele Stellen mit Teilzeitkräften besetzt sind, ist die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter/innen dementsprechend höher. Auch zum 1. August 2015 ist es gelungen, so gut wie alle Stellen zu besetzen. Allerdings bleibt es aufgrund des weiter steigenden Bedarfes für alle Träger schwierig, ausreichendes und qualifiziertes Personal zu gewinnen.

    Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht folgende Betreuungsformen vor:

    Gruppe I für Kinder von 2 – 6 Jahren (20 Kinder, wovon mindestens 4 und höchstens 6 Kinder 2 Jahre alt sind) Gruppe II für Kinder unter 3 Jahren (10 Kinder unter 3 Jahren) Gruppe III für Kinder von 3 – 6 Jahren (20 bzw. 25 Kinder je nach Betreuungsdauer)
    In jeder Gruppenform können wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden angeboten werden. Obwohl die Veränderungen der Gruppenformen zu kleineren Gruppen und einer Verringerung der Platzzahlen führte, konnte durch eine Reihe von Erweiterungsbauten die Platzzahl insgesamt gesteigert werden.

    Die insgesamt 7.909 Plätze (bisher 7.820) verteilten sich auf die Betreuungsumfänge wie folgt:

    25 Betreuungsstunden – 437 Plätze (539)
    35 Betreuungsstunden – 3.438 Plätze (3.410)
    45 Betreuungsstunden – 4.034 Plätze (3.871)
    Das darin enthaltene Platzangebot für unter Dreijährige in Kindertagesstätten konnte von 1.585 auf 1.606 Plätze ausgeweitet werden. Gegenüber dem vergangenen Kindergartenjahr, haben sich also deutliche Veränderungen ergeben. Aufgrund der starken Nachfrage wurde die Anzahl der Plätze in den Gruppenformen mit unter Dreijährigen und mit 45 Betreuungsstunden entsprechend erhöht.

    Neben den zuvor genannten 1.606 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen stehen weitere 236 Plätze innerhalb der Tagespflege und 234 Plätze in LENA-Gruppen zur Verfügung. Insgesamt sind somit 2.076 Plätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Bei 5.270 zu versorgenden Kindern im Alter von unter drei Jahren wird eine Versorgungsquote von 39,4 Prozent erreicht.

    Kindertagespflege
    Die Kindertagespflege erfährt bei der Stadt Mönchengladbach einen hohen Stellenwert. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes für ein U3 Kind und somit den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Außerdem können die Eltern in dieser Form individuell und bedarfsorientiert an ihren Arbeitszeiten eine Betreuung buchen. Der Betreuungsschwerpunkt in der Kindertagespflege ist eindeutig die Altersgruppe unter drei Jahren. Zunehmend fragen aber auch Eltern nach, die für ihr Kita Kind eine Randzeitenbetreuung benötigen (vor und nach der Kita) und in einigen – zunehmenden Fällen – auch Eltern von Schulkindern, die keine Nachmittags- oder Ferienbetreuung für ihr Kind gefunden haben.

    Die Betreuung der Kinder im Rahmen der Kindertagespflege findet schwerpunktmäßig in den privaten Räumlichkeiten der Tagespflegepersonen (Tagesmütter) statt. Dies betont die Familienähnlichkeit der Kindertagespflege und wird von vielen Eltern insbesondere von Kleinkindern als angenehm und kindgerechter erlebt.

    Die Tagespflegepersonen zeichnen sich durch ihre unterschiedlichen Profile und Konzepte aus; es eint sie aber die Bereitschaft und der Anspruch, den zu betreuenden Kindern liebevolle Bezugsperson zu sein mit dem fachlichen Anspruch, das Kind adäquat zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ist für alle Tagespflegepersonen selbstverständlich. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen aus der Elternschaft und die steigenden Fallzahlen in der Kindertagespflege bestätigen dies. Der Rückgriff auf die Kindertagespflege bei U3 Kindern ist bei den meisten Eltern eine bewusste Entscheidung für diese Betreuungsform und keineswegs nur auf das Fehlen eines Kita-Platzes zurückzuführen.

    Die Tagespflegepersonen absolvieren eine Qualifizierungsmaßnahme von 160 Stunden, die Aspekte der Kinderbetreuung, rechtliche Grundlagen und natürlich auch die Finanzierung der Kindertagespflege beinhaltet. Derzeit werden 236 Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreut. Die Tagespflegepersonen erhalten über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Geldleistung, die als monatliche Pauschale direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt wird.

    Von den Eltern sind – wie bei den Plätzen in Kindertageseinrichtungen – je nach Einkommen Elternbeiträge zu entrichten. Im Einzelfall ist auch ein Beitrag für das Mittagessen direkt an die Tagespflegeperson zu leisten. Den Eltern entstehen somit grundsätzlich nicht mehr Kosten, als durch die Nutzung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung.
    (pmg/sp)

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  • Was ist uns lokale Demokratie wert? – Was sind uns Tagesmütter wert?

    14-06-29-kooperationsvertrag-heinrichs-schlegelmilch-2-4Die Grünen hatten noch Beratungsbedarf, waren sich nicht sicher oder einig, ob sie einer derart von CDU und SPD geforderten Erhöhung der Fraktionszuwendungen zustimmen sollten oder könnten.
    Deshalb stellte Ulla Brombeis im Hauptausschuss für die Grünen den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung in den Rat zu schieben.
    Dies lehnte die Mehrheit ab.
    Schon im Jahr 2010 sollte auf Antrag der Politik festgeschrieben werden, dass die Fraktionszuwendungen für die Fraktionen der Parteien in Mönchengladbach steigen. Auch, um die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter jährlich anheben zu können, orientiert an den verhandelten Tariferhöhungen. Diese Gehaltserhöhungen konnten nicht durch die damals festgelegten Fraktionszuwendungen aufgefangen werden. (mehr …)

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  • Die Linken fragen erneut: Müssen die Tagesmütter eine de facto Kürzung hinnehmen?

    Unterschiedliche Wertschätzung von Entlohnung in der Mönchengladbacher Politik
    Die LinkeBereits dreimal lehnten CDU, SPD und FDP einen Antrag der Linken für eine zukunftssichere Finanzierung der Tagesmütter ab.

    Die Linksfraktion hatte bereits im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und im Hauptausschuss die Verwaltungsvorlage insoweit abändern wollen, dass die Preissteigerung sowohl bei der Neufestlegung der Vergütung berücksichtigt werde, als auch zukünftig als jährliche Anpassung festgeschrieben wird.
    „Interessanter Weise beantragt die GroKo für die Fraktionszuwendungen genau diese automatische Anpassung an den Preisindex, die sie aber den Tagesmüttern verwehren will“, meint der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Wir werden im Rat unseren Antrag erneut einbringen und hoffen auf Einsicht und Zustimmung im vierten Anlauf.“
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  • Geplante Zuwendungs-Systematik für die Mönchengladbacher Fraktionen fördert die Politikverdrossenheit weiter

    14-06-29-kooperationsvertrag-heinrichs-schlegelmilch-2-4Wie in einem Selbstbedienungsladen agierend, so stellt sich die Groko-Mönchengladbach bei der Beurteilung und Planung der finanziellen Ausstattung ihrer Ratsfraktionen den Bürgern dar.
    Selbstverständlich wird das Leben stetig teurer und die Lebenshaltungskosten steigen für alle Menschen alljährlich an.
    Daraus resultiert die generelle Forderung nach einer Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen zu Recht.
    Die hauptamtlichen Mitarbeiter müssen leistungsgerechte Einkommen erzielen können und die Sachkosten (Strom, Wärme etc.) steigen ebenfalls kontinuierlich. Deshalb ist eine Steigerung der Gesamtzuwendungen an die Fraktionen nach dem offiziellen Preissteigerungsindex, die Gehaltserhöhungen der Hauptamtlichen nach dem öffentlichen Tarif angemessen. (mehr …)

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