Eine wichtige Neuerung ist, dass nur Sportarten eine Berücksichtigung finden, deren Verband Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes ist.
Geehrt werden nur Sportler/innen, die in Mönchengladbach wohnen oder einem Verein aktiv angehören, der seinen Vereinssitz in Mönchengladbach hat und dem Stadtsportbund Mönchengladbach angeschlossen ist.
Zudem finden sowohl in der Erwachsenenklasse (Hauptklasse) als auch im Nachwuchsbereich (letzte Junioren- bzw. Jugendklasse, Jugendliche im Alter von 19 bis 22 Jahren) nur die Platzierungen eins bis drei Berücksichtigung.
Die bisherigen Richtlinien hatten auch Platz vier bis sechs mit eingeschlossen.
In einigen Sportarten gibt es zig Altersklasseneinteilungen oder eine andere Art der Definierung einer Nachwuchsklasse. Daher wurden die Änderungen im Leistungsbereich und Nachwuchsbereich dahingehend überarbeitet, dass man nunmehr eindeutig festgelegt hat, die Hauptklasse bei den Erwachsenen und die letzte Junioren- und Jugendklasse zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass sportartenspezifische Leistungen besser berücksichtigt werden können.
Der Kriterienkatalog wurde außerdem noch ergänzt um Rekorde und außergewöhnliche Leistungen.
Sportlerinnen und Sportler, die in den berücksichtigten Altersklassen bei ordentlichen Wettkämpfen einen vom zuständigen Sportverband anerkannten deutschen Rekord, Europa Olympia- oder Weltrekord erzielt haben, werden bei der Ehrung berücksichtigt.
Außerdem kann das Gremium, das über den „Preis des Sportausschusses der Stadt Mönchengladbach“ entscheidet, die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern beschließen, deren ansonsten herausragende Leistungen nicht vom aktuellen Kriterienkatalog erfasst werden.
Die Verwaltung war vom Sportausschuss beauftragt worden, die Richtlinien zu ändern und anzupassen. Dies soll die Handhabung und Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler durch die Verwaltung verbessern. In der Vergangenheit war die Auslegung einzelner Erfolge nicht eindeutig im Rahmen des Kriterienkatalogs zu beantworten. Mit einer präziseren Festlegung und Bestimmtheit der neuen Kriterien soll es auch den Vereinen einfacher gemacht werden, passende Sportlerinnen und Sportler der Verwaltung zu melden.