Themenabend: Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung

Klug vorzubauen ist sinnvoll: Wenn Menschen aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, müssen diese Aufgaben an eine andere Person übertragen werden.

Mit der sogenannten „Vorsorgevollmacht“ betraut man meist einen Menschen, der einem nahesteht. Ist das nicht möglich, greift eine „Betreuung“, die ebenfalls ein Verwandter übernehmen kann. Allerdings ist es notwendig, dies gesetzlich zu regeln: über eine Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht.

Bei diesem schwierigen Thema ist es hilfreich, sich rechtzeitig zu informieren. Dazu bietet der Themenabend im am Montag, den 25. März, ab 18 Uhr im Städtischen Altenheim Hardterbroich, August-Monforts-Straße 14, 41065 Mönchengladbach, eine gute Gelegenheit. Der Vortrag ist kostenlos. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen!

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