Wahl in Hessen – Verfassungsreferendum in Hessen –
Vorbild für andere Bundesländer?

Hessen und Bayern sind die einzigen Bundesländer, in denen nur die Bürger über Verfassungsänderungen entscheiden können.

Am Wahlsonntag (28. Oktober) entscheiden die Hessen auch über die Änderung der Landesverfassung in 15 Punkten. „Hessen und Bayern sind die einzigen Bundesländer, in denen nur die Bürger die Verfassung ändern können. Dieses obligatorische Verfassungsreferendum ist Vorbild für die anderen Bundesländer“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Die Abstimmung über die eigene Verfassung ist ein ganz grundlegender demokratischer Akt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten in allen Ländern über die Grundregeln der Gesellschaft, in der sie leben, entscheiden können.“

Auch inhaltlich wird es aus Sicht des Demokratie-Fachverbandes spannend: Unter anderem steht die Neuregelung von Volksbegehren im Artikel 124 der Landesverfassung zur Abstimmung. Statt wie bisher 20 Prozent der Stimmberechtigten sollen künftig nur noch 5 Prozent für ein erfolgreiches Volksbegehren unterschreiben müssen. „Hessen war das erste Bundesland das 1946 die direkte Demokratie auf Landesebene eingeführt hat. Allerdings haben die schlechten Regelungen bisher fast jedes direktdemokratische Engagement im Keim erstickt. Nach 72 Jahren haben die Hessen nun die Chance, sich selbst mehr politische Gestaltungsmöglichkeiten zu geben“, erklärt Beck. Im Gegenzug zur Senkung des Unterschriftenquorums ist jedoch eine neue Hürde beim Volksentscheid geplant. Dieser soll nur gültig sein, wenn 25 Prozent der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen. „Die im Verfassungsreferendum vorgeschlagenen Änderungen können nur ein erster Schritt sein, um die direkte Demokratie in Hessen zu modernisieren“, fasst Beck zusammen.

Mehr Demokratie bewertet die Bedingungen für das Verfassungsreferendum in Hessen insgesamt positiv: „Es gibt keine Zustimmungshürde und die Abstimmenden haben die Möglichkeit, alle 15 Vorschläge einzeln anzunehmen oder abzulehnen“, erläutert Beck. Es gebe ausführliche und gut aufbereitete Informationen auf einer eigenen Webseite zum Referendum.

In Bayern haben die Bürger bereits vierzehnmal, in Hessen neunmal über Änderungen der Landesverfassung direkt entschieden. In Bremen und Berlin gibt es Sonderregeln, bei denen die Bürger in Einzelfällen zu Verfassungsänderungen obligatorisch abstimmen. Alle anderen Bundesländer kennen keine obligatorischen Verfassungsreferenden.

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