Wahlausschuss legt Wahlbezirke für Kommunalwahl 2020 fest

Der Wahlausschuss hat einstimmig das Wahlgebiet zur Kommunalwahl 2020 beschlossen. Damit bleibt die bisherige räumliche Einteilung der 33 Wahlbezirke bestehen.

Nach Paragraph 4, Absatz 1, des Kommunalwahlgesetzes teilt der Wahlausschuss das Wahlgebiet der Stadt Mönchengladbach in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß Kommunalwahlgesetz in Wahlbezirken zu wählen sind.
Für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 250.000 bis 400.000 Einwohnern beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 66, davon 33 in Wahlbezirken.
Der Wahlbezirk ist eine wahlrechtlich selbständige räumliche Einheit, in deren Bereich jeweils eine Person (Direktbewerber) für den Rat direkt gewählt wird.

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