Gerade in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel schmücken sich die regierenden Parteien und ihre Politiker gerne und im Übermaß mit herausragenden Ergebnissen ihrer Tätigkeiten im Bund, Land und den Komunen, auch in den sozialen Medien.
Diese dargestellten Erfolge sollten niemanden darüber hinwegtäuschen, es gibt vieles in den Komunen, Ländern und im Bund, dass nicht angepackt und erledigt ist.
Es wird totgeschwiegen. Deshalb umso interessanter, auch aus Mönchengladbach sitzen abgeordnete Politiker in den Entscheidungs-Gremien des VRR ( Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ).
Auch sie sind verantwortlich für Liegengebliebenes:
Der VRR wird zum 1.1.2019 den Preis für das sogenannte Sozialticket auf 38,65 EUR anheben. Damit ist der Preis von 29,90 EUR bei der Einführung im Jahr 2013 nun zum sechsten mal gestiegen[1].
Laut VRR ist der Verkauf von Sozialtickets in 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 8,6% zurückgegangen, damit nehmen nur noch 11,3% der Anspruchsberechtigten das Angebot wahr[2].
Die Linksfraktion kritisiert die erneute Erhöhung. „Die Zahlen beweisen, dass sich viele schon jetzt das Sozialticket nicht leisten können“, so der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Und das ist wenig verwunderlich, da im Hartz IV Regelsatz nur 27,85 EUR je Monat vorgesehen sind[3]. Wer also mobil sein will muss jeden Monat über 10,- EUR bei Essen, Gesundheit oder Bildung einsparen. Genau dass kann aber nicht Wille des Staates sein.“
Für DIE LINKE ist somit klar, dass das Ticket derzeit nur noch für den Anteil der Aufstockenden und Geringverdienenden erschwinglich ist und somit die Ursprüngliche Zielgruppe komplett ausgeschlossen wird. „Das kann auch wirtschaftlich nicht im Interesse des VRR sein“, meint Schultz, „Denn die weggefallenen Käufer machen 2 Millionen Mindereinnahmen aus. Der VRR wird aber deswegen nicht an anderer Stelle Einsparungen vornehmen, vielmehr ist der ÖPNV derzeit sowieso ein Subventionsgeschäft. Es wäre also sinnvoller den Preis drastisch zu senken, damit den Verkauf deutlich zu erhöhen und am Ende mehr Geld in der Kasse zu haben.“
Die Linksfraktion macht auch noch mal deutlich, dass das Sozialticket derzeit an der Stadtgrenze endet. Menschen die sich bei der Jobsuche wie gefordert auch im Umland bewerben sind regelmäßig auf Zusatztickets angewiesen. „Und auch geht das Mobilitätsbedürfnis von Geringverdienenden und Erwerbslosen über die eigene Stadt hinaus“, stellt Schultz fest und fordert: „Das Ticket muss grundlegend überarbeitet werden, damit es den Namen ‚Sozial‘ verdient. Neben der nötigen Preissenkung muss der Geltungsbereich vergrößert werden und eine Übertragbarkeit innerhalb der Familie ermöglicht werden. Nur dann wird das versprochene Mindestmaß an Teilhabe gesichert.“
1: Tabelle der Preisentwicklung des Sozialticket in NRW in Euro
(Quelle: Bündnis Sozialticket NRW)
bis 31.12.2014 | 29,90 |
ab 1.1.2015 | 30,90 |
ab 1.1.2016 | 31,95 |
ab 1.4.2016 | 34,75 |
ab 1.1.2017 | 35,55 |
ab 1.10.2017 | 37,80 |
ab 1.1.2019 | 38,65 |
Wer’s haben kann:
zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld nach WoGG
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
erhältlich in zwei Geltungsbereichen:
- Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
- Kreise: kreisweite Gültigkeit