In einem gemeinsamen Appell fordern sie deutliche Korrekturen bei der Landschaftsumlage.
Die Folgen der Coronapandemie, Energiekrise und Inflation haben deutliche Spuren in der finanziellen Situation der Kommunen hinterlassen.
Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Lage in den Städten und Gemeinden wenden sich nun 24 kreisfreie Städte und Landkreise, darunter auch Mönchengladbach, in einem gemeinsamen Appell an den Landschaftsverband Rheinland (LVR), um weitere Belastungen abzuwenden, die durch angekündigte Schritte des LVR ausgelöst würden. So würde eine geplante Personalaufstockung beim LVR um 401 Stellen in 2024 eine Steigerung des Personalaufwands um 24,3 Prozent (71,7 Millionen Euro) nach sich ziehen.
Zudem wurde der im Jahr 2021 festgestellte Überschuss in Höhe von 39 Millionen Euro bisher nicht vollständig umlagemindernd eingesetzt. Wie in dem ausführlichen Schreiben an den LVR ebenso festgehalten, führen diese und weitere darin aufgeführte Punkte in Summe zu einem deutlichen für 2024 zu erwartenden Mehraufwand bei der Landschaftsumlage mit einer Zahllast von rund 182 Millionen Euro. „Und dies vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedskörperschaften mit dem Nachtragshaushalt 2023 bereits eine erhöhte Landschaftsumlage in Höhe von mehr als 285 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu verkraften und aufzubringen haben“, heißt es in dem Schreiben.

Stadtkämmerer Michael Heck dazu: „Wie viele Kommunen stößt auch die Stadt Mönchengladbach finanziell an ihre Grenzen und droht in den nächsten Jahren gegebenenfalls erneut in das Nothaushaltsrecht zu rutschen. Da darf man vom LVR schon erwarten, dass er diese angespannte Situation der Kommunen bei den eigenen Planungen berücksichtigt und sich in seinem Einsparverhalten anpasst“.
In dem Appell bitten die Städte und Landkreise um deutliche Korrekturen beim Stellenplan und bei den finanziellen Auswirkungen. Ebenso wird erwartet, dass der LVR im Haushaltsjahr 2024 nennenswerte Teile der Ausgleichsrücklage, die nicht zwingend als Risikopuffer benötigt werden, zur Entlastung der Landschaftsumlage einsetzt.