Es eilt: Bahnlärmumfrage: „Jetzt letzte Chance zur Teilnahme nutzen!“

Mit einer großen Online-Umfrage der betroffenen Öffentlichkeit versucht das in Deutschland zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) das Ausmaß der Lärmbelastungen an Schienenwegen außerhalb von Ballungsräumen zu ermitteln – und niemand weiß es.

Völlig unverständlich findet die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel (SPD) daher, dass praktisch niemand in unserer Region bisher davon weiß, wobei nur noch bis Ende Juni 2015 die Zeit für eine Teilnahme besteht:
„Auch ich habe erst letzte Woche davon erfahren. Jetzt wird es höchste Zeit, dass unsere betroffenen Bürgerinnen und Bürger an dieser Erhebung teilnehmen“, so Yüksel. „Wenn nicht, könnte das EBA zu der Erkenntnis kommen, dass in unserer Region der Lärmschutz an der Schiene kein Thema sei – genau das Gegenteil ist aber der Fall!“

Die Befragung finden Interessierte im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de

In Anbetracht der laufenden Diskussionen um den stetig zunehmenden Verkehrslärm, hier insbesondere an Eisenbahnschienen, ist es sinnvoll, auch die subjektiven Bewertungen der Betroffenen systematisch zu erfassen.

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1 Kommentar zu "Es eilt: Bahnlärmumfrage: „Jetzt letzte Chance zur Teilnahme nutzen!“"

  1. Da muss ich aber mal die Stadt/Pressestelle loben, die sehr frühzeitig auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen hat:

    Pressemitteilung von Montag, 4. Mai 2015
    Stadt Mönchengladbach

    Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
    Bis zum 31. Mai können Betroffene der Bundesbehörde wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln

    Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt (§47), ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen über 30.000 Züge pro Jahr zuständig.

    Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

    Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat jetzt begonnen und dauert bis zum 31. Mai 2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. (pmg/sp)

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