Verlängerung der Videobeobachtung im Bereich der Mönchengladbacher Altstadt

Die polizeiliche Videobeobachtung im Bereich der Altstadt Mönchengladbach wird ab dem 1. September 2016 um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Auswertung der Kriminalitätszahlen zeigt, dass es sich bei videobeobachteten Bereich nach wie vor um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt.
Auch die zurückliegenden Erfahrungen belegen den präventiven Wert der Videobeobachtung.
Vor diesem Hintergrund ordnete nun Polizeipräsident Mathis Wiesselmann gemäß § 15a Polizeigesetz  NRW  für ein weiteres Jahr die Videobeobachtung im Bereich der Mönchengladbacher Altstadt an.
Zuvor hatten die im Rat der Stadt Mönchengladbach vertretenen Fraktionen und auch der Polizeibeirat Informationen zur beabsichtigten Verlängerung der Videobeobachtung erhalten und Stellungnahmen abgegeben.

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