Kommunalwahl für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei

Wahlunterlagen

Am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen erstmals flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin oder welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbergen, verraten akustische Stimmzettel. Dazu wurden pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet. Unter diesen Telefonnummern werden alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks vorgelesen. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen.

Das Wahlhilfepaket mit einer Schablone und der CD mit Informationen und Hinweisen ist beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein unter Telefon 02159 / 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de erhältlich. Sie erhalten die Unterlagen mit der Post.

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