Viersen: Landrat Dr. Coenen fordert Land auf, Impftermine für Wahlhelfer zu öffnen

„Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen so rechtzeitig geimpft werden, dass sie bis zur Bundestagswahl den vollen Impfschutz aufgebaut haben. Diese Ehrenamtler leisten einen wichtigen Dienst an unserer Demokratie, für den sie in engen Kontakt zu anderen gehen. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, dass das gesundheitliche Risiko dabei minimiert wird. Darum brauchen wir bald einen konkreten Zeitplan für diese Gruppe.“

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer fallen in der Coronavirus-Impfverordnung unter die Menschen, die mit erhöhter Priorität zu impfen sind (Gruppe 3). Aktuell werden jedoch erst Menschen der Gruppe 2 geimpft. Wann das Land die Impfung der Menschen in Gruppe 3 erlaubt, ist offen.

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