Wenn Post von der mags kommt…

Für die Beseitigung der Wildkräuter ist in der Regel der Bürger zuständig

…geht es möglicherweise um Gehwegpflege durch den Bürger.

In der Satzung sind die Pflichten genau beschrieben:

§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung regelt die Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf den Eigentümer:

,,Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen und Gehwege wird in dem darin festgelegten Umfange den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt.‘‘

Der Anhang der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung stellt das Straßenverzeichnis dar, welchem die genauen Reinigungsverpflichtungen der Eigentümer zu entnehmen sind. Die Reinigungsklassen der Straßen werden nach § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung im Straßenverzeichnis festgelegt.

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