Gerade vor und während der Karnevalstage sollen die Vorschriften zum Jugendschutz zwingend beachtet werden:
Daran erinnern Polizei und Stadtverwaltung kurz vor Beginn des Straßenkarnevals.
Eltern, Veranstalter und Einzelhändler sollten sich ihrer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Klaren sein. Ihnen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden.
Eltern sollten im Blick behalten, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern, dafür sorgen, dass sie auf dem Heimweg begleitet werden und dass Jugendliche nur in Gruppen gehen. Eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen haben auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden: Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Wer beim Verteilen von Alkohol an unter 16-jährige erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern ab 500 Euro rechnen.
Das Ordnungsamt, der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und die Polizei werden an den Karnevalstagen gezielte Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen und in Gaststätten durchführen. Zur Gedächtnisstütze und als Rechenhilfe verteilen das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei und die Stadt während der Karnevalstage so genannte Alterskontrollscheiben an Veranstalter und Gewerbetreibende.
Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten“ Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein.
Während des Veilchendienstagzuges werden Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt gemeinsame Kontrollen durchführen und Gewerbetreibende entlang des Zugwegs auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen hinweisen.
Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben: das Jugendamt Mönchengladbach unter 02161/25-3372, E-Mail: Jugendschutz@moenchengladbach.de,
die Kriminalprävention der Polizei unter 02161/29-12500, E-Mail: kkkpo.moenchengladbach@polizei.nrw.de
die Leitstelle des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) unter 02161/25-2025, E.Mail: kos@moenchengladbach.de

