MG-Heute

Mönchengladbacher Zeitung

KOS bereitet sich auf Karnevalseinsätze vor

Verstärkte Jugendschutzkontrollen I Glasverbot an Altweiber in Giesenkirchen I Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen von Karnevalsumzügen.

Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadtverwaltung (KOS) bereitet sich auf die Einsätze im Straßenkarneval vor.
Der Jugendschutz, insbesondere im Bereich Alkohol-, Tabakkonsum, wird bei der Kontrolltätigkeit im Vordergrund stehen. Schwerpunkteinsätze gibt es an Altweiber in Giesenkirchen, am Tulpensonntag in Rheindahlen und am Veilchendienstag in der Mönchengladbacher Innenstadt, so das Ordnungsamt. Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Giesenkirchen.

Im Zentrum von Giesenkirchen gilt beim Altweibertreffen am 27. Februar von 11 bis 22 Uhr wieder ein Glasverbot, das konsequent überwacht und durchgesetzt wird. In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten.

Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche: Am Alten Friedhof – von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße Borrengasse – von Vikarienweg bis Konstantinplatz Dömgesstraße – von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße Dominikus-Vraetz Straße – von Mohnweg bis Konstantinstraße Fliederweg – von Am Alten Friedhof bis Mohnweg Heukenstraße – von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße Kleinenbroicher Straße – von Konstantinplatz bis Dömgesstraße Konstantinplatz – vollständig Konstantinstraße – von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße Mohnweg – von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße Vikarienweg – vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße

Das Verbot erstreckt sich jeweils auf beide Straßenseiten. Von dem Verbot ausgenommen sind die Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabeihat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.

Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen an Karnevalsumzügen:
Wie bereits in vergangenen Jahren erfolgreich erprobt und mit den Karnevalsgesellschaften abgestimmt, ist den aktiven Zugteilnehmer*innen (nicht den Besucher*innen) bei allen Karnevalsumzügen im Stadtgebiet das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für die Dauer des Umzugs untersagt.

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