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Mönchengladbacher Zeitung

VdK-Erfolg: BSG stärkt Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit

Der VdK hat vor dem Bundessozialgericht einen wichtigen Erfolg erzielt:

In einem Verfahren zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als „Wie-Berufskrankheit“ folgt das BSGkurz fürBundessozialgericht seiner neuen Rechtsprechung zugunsten Betroffener.

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  1. Der Fall: Traumatische Erlebnisse im Beruf
  2. Was hat das BSG nun entschieden?
  3. Was bedeutet „Wie-Berufskrankheit“?
  4. Wie geht es nun weiter?
  5. Was sagt der VdK zum BSG-Urteil?
  6. Weitere Informationen

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