Die AnwohnerInneninitiative Brucknerallee (AIB) nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Bewohnerparken an der Brucknerallee mit Enttäuschung zur Kenntnis.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt Mönchengladbach im Jahr 2023 ihren Ermessensspielraum rechtmäßig ausgeübt.
Die AIB hält diese Bewertung in wesentlichen Punkten für problematisch.
Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass im Bereich der Brucknerallee ein erheblicher Parkdruck besteht. Dennoch sieht es keine Verpflichtung der Stadt Mönchengladbach, die Situation durch Einführung des Bewohnerparkens neu zu bewerten oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Besonders kritisch sieht die AIB, dass die eindeutige Haltung der unmittelbar betroffenen AnwohnerInnen nicht angemessen berücksichtigt wurde: Bei der Befragung der BewohnerInnen der Brucknerallee im Abschnitt zwischen Breite Straße und Nordstraße stimmten im Jahr 2022 67,2 Prozent für die Einführung des Bewohnerparkens.
Aus Sicht der AIB wirft das Urteil insbesondere in drei Punkten erhebliche Fragen auf:
Erstens:
Die Entscheidung stützt sich wesentlich auf eine Quartiersbetrachtung, durch die die besondere Situation der Brucknerallee als Fahrradstraße ignoriert wird. Die konkrete Belastung der unmittelbar betroffenen Straße tritt dadurch in den Hintergrund.
Zweitens:
Das klare Votum der betroffenen AnwohnerInnen der Brucknerallee wurde nicht angemessen gewürdigt. Eine Zustimmung von 67,2 Prozent auf der Brucknerallee zwischen Breite Straße und Nordstraße spricht für einen deutlichen Handlungsauftrag an die Stadtverwaltung Mönchengladbach.
Drittens:
Das Gericht misst bestehenden Verkehrsregelungen wie „Anlieger frei“ eine Schutzwirkung bei, die nach Auffassung vieler AnwohnerInnen in der Praxis nicht wirksam ist. Die tatsächliche Kontroll- und Parksituation auf der Brucknerallee zeigt ein anderes Bild.
„Das Urteil beantwortet zentrale Fragen aus unserer Sicht nicht überzeugend. Insbesondere bleibt unklar, warum der nachweislich hohe Parkdruck und das klare Votum der direkt betroffenen AnwohnerInnen nicht zu einem Umdenken führen“, erklärt Dr. Ulrich Pongs für die AIB.
Die AIB wird das Urteil nun sorgfältig auswerten und die Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte prüfen. Dabei kommt insbesondere ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster in Betracht.
Unabhängig vom weiteren juristischen Vorgehen bleibt das Ziel der Initiative unverändert: eine wirksame, gerechte und praktikable Lösung für die seit Jahren angespannte Parksituation an der Brucknerallee: Jetzt! Respekt für die Zweidrittelmehrheit der befragten Anwohnerinnen und Anwohner!


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