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Mönchengladbacher Zeitung

Verwaltung reagiert auf Petition von Naturschutzorganisationen I Ablehnung aus politischen Gründen nicht zulässig I Stadt hatte sich gegen den Standort ausgesprochen

Die Stadt Mönchengladbach kann die beantragten Windkraftanlagen im Hardter Wald nicht aus politischen Erwägungen ablehnen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Sind diese erfüllt, muss die Stadt die Genehmigung erteilen, da sie ansonsten auf Schadensersatz verklagt werden könnte. Einen Ermessensspielraum hat sie dabei nicht. Mit dieser Klarstellung reagiert die Verwaltung auf eine Online-Petition und eine aktuelle Pressemeldung der Naturschutzorganisationen NABU, BUND und BAUM hin.

Die Stadt nimmt die Sorgen um den Hardter Wald als Natur- und Erholungsraum ernst. Sie hat selbst im Verfahren zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf gegen den Windenergiebereich im Hardter Wald Stellung bezogen. Diese Position bekräftigte sie in der zweiten Beteiligungsrunde.

Dabei verwies die Stadt auf den geringen Waldanteil Mönchengladbachs und die entsprechenden Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Sie machte außerdem auf die erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion aufmerksam. Diese waren auch im Umweltbericht zur Regionalplanänderung benannt worden.

Die Regionalplanungsbehörde und der Regionalrat folgten den Einwänden der Stadt jedoch nicht. Der Windenergiebereich blieb Bestandteil des Regionalplans. Die Entscheidung über diese Ausweisung liegt auf regionaler Ebene.

Davon zu unterscheiden ist das Genehmigungsverfahren für die konkret beantragten Anlagen. Hier handelt die Stadt als Untere Immissionsschutzbehörde. Grundlage ihrer Entscheidung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nach dessen Paragraf 6 besteht ein Anspruch auf Genehmigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fachleute sprechen deshalb von einer “gebundenen Entscheidung”.

Das bedeutet: Die Stadt muss die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen prüfen. Dazu gehören auch die im jeweiligen Verfahren geltenden Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt. Eine Ablehnung muss auf rechtlichen Gründen beruhen. Die politische Bewertung des Standorts oder die Zahl der Unterschriften einer Petition können einen solchen Ablehnungsgrund nicht ersetzen.

Die Einwände gegen den Standort und die gesetzliche Pflicht zur Entscheidung über den Antrag widersprechen sich daher nicht. Auch eine mögliche Genehmigung wäre keine politische Zustimmung der Stadt zum Vorhaben. Die Stadt ist weder Bauherrin noch Betreiberin der geplanten Anlagen. Ein privater Projektierer hat insgesamt vier Windenergieanlagen beantragt. Zwei sollen im westlichen Teil des Hardter Waldes entstehen, zwei auf der Ackerfläche zwischen dem Wald und dem ehemaligen JHQ-Gelände. Der Antrag liegt der Stadt seit dem 15. April 2026 vor.

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