Änderung bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Am 1. April 2015 treten wesentliche Änderungen bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Darauf weist die Zulassungsstelle der Stadt Mönchengladbach hin. Kurzzeitkennzeichen berechtigen auch künftig (nur) zu Probe- und Überführungsfahrten. Zusätzlich zur gültigen Versicherungsbestätigung müssen künftig die Fahrzeugpapiere vorgelegt und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nachgewiesen werden. Durch die ab dem 1. April erforderliche Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) eine Mehrfachnutzung erschwert werden.

Nach neuem Recht kann das Kennzeichen dabei sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Diese Umstellung soll den spontanen Fahrzeugkauf auch abseits des Wohnorts erleichtern.

Ausführliche Informationen zum Thema finden sich auf www.moenchengladbach.de unter dem Stichwort „Kurzzeitkennzeichen“.

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