Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen appelliert an die Landesregierung, sich über den Vermittlungsausschuss dafür einzusetzen, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
„Laut Paritätischem Armutsbericht ist der Bedarf für diese Leistung in NRW besonders groß und viele Menschen rechnen bereits fest mit den höheren Auszahlungsbeträgen, die für den Jahreswechsel angekündigt wurden“, erklärt der Vorsitzende Horst Vöge. „Hinzu kommen Haushalte aus der Mittelschicht, die aufgrund der gestiegenen Preise und der Rekord-Inflation vor finanziellen Herausforderungen stehen, wie sie vor wenigen Monaten noch gar nicht denkbar gewesen wären.“
Gerade in solchen Krisen müsse der Sozialstaat die Menschen unterstützen und ihnen Sicherheit geben. „Dazu gehört für uns auch, dass das Bürgergeld eine zweijährige Karenzzeit beim Wohnen und für Vermögen vorsieht“, betont der VdK-Landesvorsitzende. „Nur so kann verhindert werden, dass Bezieherinnen und Bezieher unmittelbar auf ihre Ersparnisse zurückgreifen oder ungewollt umziehen müssen.“
Als Vizepräsident auf Bundesebene mahnt Horst Vöge ferner mehr Sachlichkeit in den Verhandlungen um die Reform an, der nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die zukünftige Arbeits- und Wirtschaftspolitik eine entscheidende Rolle zukommt. „Aktuell sehen wir leider die Gefahr, dass in der öffentlichen Diskussion ein Zerrbild des Bürgergelds entsteht – obwohl es sich dabei ganz einfach um ein soziales Netz für benachteiligte Personen handelt, die dringend Hilfe benötigen!“
Dazu zählen in NRW zum einen Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und aufstocken müssen. „Außerdem wird man Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Alleinerziehenden und Älteren nicht gerecht, wenn man ihnen in den Debatten vorwirft, sie würden es sich auf Kosten der Allgemeinheit in einer Art Hängematte gemütlich machen“, so der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen.